Innenminister Kersch enteignet ohne gesetzliche Grundlage die Luxemburger Kirchenfabriken.
Eine „Circulaire Ministérielle“ oder Ministerialrundschreiben hat als solche keine Rechtsgrundlage, sie dient ausschließlich dazu einen Gesetzestext (loi, règlement) zu interpretieren und so der Verwaltungsbehörde oder den einzelnen Dienstbehörden diesen zu verdeutlichen.
Im Luxemburger Rechtssystem besteht bis Dato noch immer die Gemeindeautonomie (Artikel 107 (1) der Verfassung), letztere müsste eigentlich dem früheren Syvicolpräsidenten ein Begriff sein, oder?
So kann Innenminister Kersch nicht durch ein einfaches Ministerialrundschreiben vom 9. August 2016 die Gemeinden auffordern, dem Innenministerium Entscheidungen über Eigentümer der Kirchenfabriken oder der Gemeinden bis zum 1. Oktober 2016 mitzuteilen.
Diese Vorgehensweise entbehrt jeglicher Vernunft, das Ministerialrundschreiben ist das Papier nicht wert auf dem es steht.
Mitgeteilt von der CSG