Stellungnahme der CSV zur Einführung von abwassertechnischen Übergangslösungen in Neubaugebieten (PAP)

Mit der Pressemitteilung vom 22. April 2016 hat die Regierung auf die Problematik der Genehmigungsverweigerung von Neubaugebieten (PAP) bei fehlender adäquater Abwasserreinigung durch das Wasserwirtschaftsamt reagiert.

In der Tat hat die letzte nationale Bestandsaufnahme des Zustandes der Oberflächengewässer von Dezember 2015 ergeben, dass lediglich 3 von insgesamt 102 Gewässern den „guten ökologischen Zustand“ erreichen.

Der Grund für diesen schlechten Zustand liegt nicht darin, wie fälschlicherweise in der Pressemitteilung angedeutet, dass die Kläranlagen und Sammlerbauwerke sich in kommunaler Obhut befinden. Einzig und allein die aufwendige Genehmigungsprozedur und die jahrelangen Studien, welche von staatlichen Verwaltungen ins Leben gerufen wurden, sind nachweislich Schuld an den Versäumnissen der letzten Jahre.

Die Abwassersyndikate (SIDEN, SIDERO und SIDEST) waren es letztlich auch, die den entscheidenden Vorschlag zur provisorischen Entwässerung der Neubaugebiete mittels Auffangbehälter ohne Überlauf machten. Nur so konnte die bedrohliche Lage des Wohnungsbauministeriums abgewendet und dem Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie CE/2000/60 genüge getan werden.

Die CSV fordert das Nachhaltigkeitsministerium nun dazu auf, die Genehmigungsprozedur der Neubaugebiete voranzutreiben. Eine wasserrechtliche Genehmigung der betroffenen Neubaugebiete muss aus Sicht der CSV bereits bei Einreichung der definitiven abwassertechnischen Sanierungslösung für das betroffene Gebiet beim Wasserwirtschaftsamt erfolgen. In der Tat liegt die Genehmigungsprozedur dieser Maßnahmen nicht im Handlungsbereich der Gemeinden sondern beim Staat. Letzterer verfügt darüber hinaus durch die Festlegung von zeitlichen Prioritäten im Maßnahmenprogramm sowie im Bezuschussungsbescheid über sämtliche Instrumente der Projektsteuerung.

Eine weitere Verzögerung in der Ausweisung neuer Baugebiete kann das Land sich nicht leisten.