Am 27. Januar jährt sich der 70. Jahrestag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz, dessen Name für die Ermordung der europäischen Juden und die unsäglichen Verbrechen des Nationalsozialismus steht.
Der 70. Jahrestag macht die Verpflichtung deutlich, dass die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus aufrechterhalten werden muss. Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und totalitäres Gedankengut müssen auch in Zukunft resolut bekämpft werden und wir dürfen nicht die Augen verschließen, wenn Menschen aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit oder Religion Opfer von Verfolgung werden.
Auschwitz mahnt uns, uns weiter mit aller Kraft für die Wahrung der Menschenrechte und die Achtung der Menschenwürde einzusetzen.
Mitgeteilt vom CSV-Generalsekretariat