Im Mittelpunkt einer Vorstandssitzung des Nationalvorstandes der Christlich Sozialen Gemeinderätevereinigung (CSG) stand ein ausgiebiger Austausch über die europäische Wasserrahmenrichtlinie. Bekanntlich muss diese europäische Direktive in das Luxemburgische Recht umgesetzt worden. Die Direktive – die Idee zur Entwicklung einer ökologisch orientierten Gewässerschutzrichtlinie begann Anfang der 90er Jahre – wird von der CSG allgemein als notwendiges Fundament für einen verbesserten Gewässerschutz gesehen. Pressemitteilung der CSG
Die Direktive hat zum Ziel, bis 2015 den Zustand aller Gewässer deutlich zu verbessern, auch soll die Öffentlichkeit in diesen Prozess mit eingeschaltet werden.
Über die aktuelle Ratifizierung und die damit verbundenen Konsequenzen stand ein ausführlicher Meinungsaustausch mit dem für Gewässerschutz zuständigen Minister Jean-Marie Halsdorf an. Bei der Umsetzung in nationales Recht sind eigentlich die Regierung, die Gemeinden und die betreffenden Syndikate gleichermaßen gefordert; geht es doch in erster Linie darum, den rechtlichen Rahmen für die Wasserpolitik noch stärker als bisher auf eine nachhaltige und umweltverträgliche Wassernutzung auszurichten. So soll bis zum Jahr 2010 die Wasserversorgung kostendeckend gestaltet werden. Dieser Punkt war dann auch der Kern der Diskussionen mit dem Innenminister, wohlwissend dass die wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, auch in unserem kleinen Land, von Gemeinde zu Gemeinde sowohl was den finanziellen Aufwand als auch betreffend die Bereitstellung von Trinkwasser oder die Nachbehandlung von Abwasser sehr unterschiedlich sind, siehe Kanal- und Leitungsnetz. Die Notwendigkeit, den wachsenden Bedarf an Wasser auch künftig sicherzustellen, führt zu einer überarbeiteten Kalkulation der Wasserpreise mit neuen Maßstäben unter Berücksichtigung einer Reihe von Parametern.
Das Modell des Innenministeriums zur Berechnung des eigentlichen Wert des Wassers findet die prinzipielle Zustimmung der CSG, beinhaltet es sozusagen alle Parameter der Wasserversorgung und –entsorgung, von den Personalkosten über Investitionsvorhaben und Länge des Leitungsnetzes bis hin zu speziellen Betriebs- und Unterhaltskosten. Diese Vorgehensweise, den wahren Kostenpunkt für die Preisgestaltung zu ermitteln, ermöglicht es, in den Augen der CSG, einen harmonisierten Wasserpreis anzustreben, und bietet zusätzlichen ausreichenden kommunalen Spielraum bei der Festlegung der Höhe des Wasserpreises. So plädiert die CSG für das steuerbare Prinzip einer klaren Unterscheidung zwischen Fixkosten und variablen Kosten. Auch gelte es, die von öffentlicher Hand ausgewiesenen Kosten nicht immer im selben Maße auf die drei privaten Verbrauchergruppen – Haushalt, Industrie und Landwirtschaft – zu übertragen, sondern den gemeinderelevanten Situationen und regionalspezifischen Aspekten Rechnung zu tragen. Der Idee von solidarischen Ausgleichszahlungen für bestimmte Regionen, so z. B. für die Gewährleistung des Trink- oder Grundwasserschutzes, fand bei der CSG eine ebenso positive Zustimmung. Weitere Diskussionspunkte galten der Frage, wie der Wasserpreis sozial abgefedert werden kann. Für den Abgeordneten Gilles Roth, CSG-Nationalpräsident, steht außer Frage, dass die Direktive ins nationale Recht umgesetzt wird: “Die Umsetzung der Richtlinie ist aus ökologischen Gründen ein notwendiger Schritt. Es geht um ein wichtiges und kostbares Grundnahrungsmittel. Wie bei allen Projekten ist auch hier, besonders bei der Gestaltung des Wasserpreises, direkt und indirekt, ein solidarischer Pakt gefragt. Es darf nicht zu einer Überbelastung in einzelnen Regionen des Landes kommen.”
Mitgeteilt von der CSG