Steuerreform nach Maß: das Produkt einer weitsichtigen Politik unter dem Impuls der CSV

Sowohl Privatpersonen wie auch Firmen sind die großen Nutznießer der Steuerreform, die vergangenen Freitag im Detail von Premier- und Finanzminister Jean-Claude Juncker vorgestellt wurde. Unter dem Impuls der CSV wurde bereits in den vergangenen Jahren die Einkommensbesteuerung der Privatpersonen kontinuierlich herabgesetzt. In erheblichem Maße wurde ebenfalls die Unternehmensbesteuerung gesenkt

Die nun vorgeschlagenen Steuererleichterungen für Privatpersonen werden vor allem zu einer deutlichen Verbesserung der verfügbaren Einkommen beitragen. In allen Steuerklassen werden die Grundfreibeträge substantiell angehoben, die Zahl der Steuerstufen wird reduziert, die Stufenbreite wird vereinheitlicht, die Grenzsteuersätze werden einheitlich abgesenkt und der Höchststeuersatz wird auf einen historisch niedrigen Stand abgesenkt. Diese Hauptelemente der Steuerreform unterstreichen in den Augen der CSV, den Willen der Regierung, die Früchte des Wirtschaftswachstums angemessen zu verteilen, verbunden mit dem Ziel ebenfalls die Finanzkapazität des Staates aufrecht zu erhalten

Diese umfangreichen Maßnahmen sind das Ergebnis einer weitsichtigen und stabilitätsorientierten Budgetpolitik, die seit Jahren von der CSV umgesetzt wird. Die vorgezogene Steuerreform mit erheblichen Steuererleichterungen für Privatpersonen und die für den 1. Januar 2002 angekündigte Senkung der durchschnittlichen Steuerlast von Betrieben um fast acht auf 30 Prozent wird ebenfalls dazu beitragen, den Wirtschaftsstandort Luxemburg zu festigen

Hervorzuheben sind ebenfalls die sozialen Maßnahmen, die die Steuerreform begleiten oder in naher Zukunft vervollständigen werden. Das steuerliche Maßnahmenpaket selbst führt zu einer erheblichen Steigerung des Netto-Mindestlohnes. Im Zusammenspiel mit den beabsichtigten Steuerentlastungen wird der Mindestlohn, der am 1. Januar 2001 an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst wird, um rund fünf Prozent steigen. Die Einführung einer Heizkostenzulage zur Unterstützung einkommensschwacher Haushalte wird auch als wichtige soziale Begleitmaßnahme von der CSV begrüßt. Schließlich wird auch die Erhöhung des Kindergeldes in absehbarer Zukunft das Steuerpaket zusätzlich ergänzen. Die CSV wird in diesem Zusammenhang die wirtschaftliche und soziale Entwicklung auch weiterhin genau verfolgen, und dort wo notwendig, zusätzliche Vorschläge zur Vervollständigung eines nachhaltigen Sozialnetzes unterbreiten

Mitgeteilt vom CSV-Generalsekretaria 4. September 200 (auch per e-mail zugestellt