Parlamentarische Anfrage bezüglich der Grünlandkartierung

Réponse à la question N° 3346 (Question écrite) de Madame Martine Hansen, Députée concernant Cartographie des prairies, par Madame Carole Dieschbourg, Ministre de l’Environnement, Monsieur Fernand Etgen, Ministre de l’Agriculture, de la Viticulture et de la Protection des Consommateurs: QP 3346

Gemäß Artikel 80 der Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer bitte ich Sie, die parlamentarische Anfrage bezüglich der Grünlandkartierung an die Frau Ministerin für Umwelt und den Herrn Minister für Landwirtschaft weiterzuleiten.

Zeitgleich zur Erstellung des Biotopkadasters durch das Umweltministerium, wurde im Kontext der Landschaftspflegeprämie eine sogenannte Grünlandkartierung durchgeführt. Dauergrünlandflächen welche sich in der Grünlandkartierung befinden sind laut Landschaftspflegeprogramm als umweltsensibles Dauergrünland eingestuft. Für diese Flächen gilt jetzt im Rahmen der Landschaftspflegeprämie ein absolutes Umbruchverbot.

Laut unseren Informationen wurden die Landwirte bei der Erhebung weder mit eingebunden, noch wurden sie über die Befunde informiert. Eine Möglichkeit ihre Bedenken zur Grünlandkartierung zu äußern und gegebenenfalls einen Einspruch vor zu bringen, bekamen die betroffenen Besitzer und Nutzer ebenfalls nicht.

Wohlwissend, dass die Landschaftspflegeprämie für quasi alle landwirtschaftlichen Betriebe von erheblicher Bedeutung ist, möchte ich folgende Fragen an die Frau Ministerin für Umwelt und den Herrn Minister für Landwirtschaft stellen.

  • Wieviel Dauergrünlandflächen sind von der Grünlandkartierung betroffen?
  • Welches Statut, haben diese sogenannten C-Flächen?
  • Auf wessen Anfrage wurde die Grünlandkartierung realisiert?
  • Von wem wurde die Kartierung durchgeführt?
  • Nach welchen Kriterien wurden die Flächen ausgewählt?
  • Gab es im Vorfeld dieser Kartierung eine Abstimmung zwischen dem Umwelt- und dem Landwirtschaftsministerium?
  • Warum wurden die Besitzer und Nutzer der Dauergrünlandflächen im Vorfeld der Erhebung nicht informiert und miteingebunden?
  • Haben die Besitzer und Nutzer eine Möglichkeit Einspruch einzulegen? Wenn ja, an wen kann er sich diesbezüglich richten?

Es zeichnet hochachtungsvoll,

Martine Hansen

Abgeordnete

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