No wéi enge Kritèren ginn Daten an de Police-Fichieren gespäichert ? Kann de Minister de Bericht aus dem Tageblatt konfirméieren, deemno et “erstaunlech Virgäng” an deene Fichiere ginn ?

Herr Präsident,

Gemäß Artikel 83 der Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer bitten wir Sie, nachfolgende parlamentarische Anfrage an den Herrn Minister für innere Sicherheit weiterzuleiten.

In einem Beitrag von letztem Samstag erläutert das Tageblatt Rückmeldung von Personen, die einen Einblick in das „Fichier central“ erfragt haben. Dabei berichtet der Chaos Computer Club von erstaunlichen Vorgängen.

Eine Person wurde über einen Eintrag informiert, welcher sich auf einen Vorfall in der Zukunft bezieht.

Eine weitere Person wird als Beschuldigte geführt, obwohl sie nur Zeugin eines Unfalles war.

Personen berichten wegen einer Demo vor der amerikanischen Botschaft polizeilich erfasst worden zu sein. Nichts aber befindet sich hierzu in deren Akten.

Kleinere Verkehrsdelikte werden erfasst, andere nicht.

Der Chaos Computer Club stellt in diesem Zusammenhang Vermutungen auf. Entweder wird den Personen nur ein Teil der Akten zur Verfügung gestellt, also quasi „manuell“ ausgewählt, oder nur eine Art Zusammenfassung. Es könnte auch sein, dass die Polizei auf unterschiedliche Datenbanken zurückgreift, die auf unterschiedlichen Trägern gespeichert sind.

In diesem Zusammenhang möchten wir folgende Fragen an den zuständigen Minister stellen:

– Kann der Minister die oben genannten Fälle bestätigen?

– Kann der Minister erläutern, wie die Anfragen der Personen behandelt werden, auf welche Datenbanken zurückgegriffen wird?

– Kann der Minister ausschliessen, dass es eine unterschiedliche Behandlung von Vorfällen innerhalb der Polizei gibt, i.e. dass Polizeibeamte Vorfälle unterschiedlich bewerten und eintragen?

– Nach welchen Kriterien werden Informationen in den Polizeidatenbanken abgespeichert?

Es zeichnen hochachtungsvoll,

Gilles Roth
Abgeordneter

 

 

 

Laurent Mosar
Abgeordneter

 

 

 

 

 

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