Keine Operation eines todkranken französischen Mädchens im Centre hopitalier de Luxembourg (CHL)

Herr Präsident,

Gemäß Artikel 80 der Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer, bitte ich Sie, die vorliegende parlamentarische Anfrage an die Gesundheitsministerin sowie den Minister für soziale Sicherheit weiterzuleiten.

Laut der heutigen Ausgabe des „Luxemburger Wort“ hat, entgegen anderslautenden Presseberichten der letzten Tage, keine Operation eines todkranken französischen Mädchens im Centre hopitalier de Luxembourg (CHL) stattgefunden. Angeblich wollte ein australischer Chirurg einen Operationssaal im CHL mieten, um ein neunjähriges Mädchen das an einem schweren Hirntumor leidet, zu operieren.

Laut dem Bericht, wurde die zweifelhafte Operation im CHL „auf höchster Ebene verhindert“. Ministerin Lydia Mutsch habe zudem betont, dass ein solcher Eingriff wohl kaum in einem anderen Krankenhaus in Luxemburg stattgefunden habe.

In diesem Kontext möchte ich folgende Fragen an die Gesundheitsministerin und an den Minister der sozialen Sicherheit stellen:

  • Nach welchen Kriterien kann ein Krankenhaus eine Operation verweigern?
  • Waren die Minister in die Entscheidung mit eingebunden?

Es zeichnet hochachtungsvoll,

Jean-Marie Halsdorf

Abgeordneter

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