Huet d’Regierung den Éisträichesche System vun den Hëllefen fir Fixkäschten vu Betriber analyséiert an iwwerpréift op sou e Modell och fir Lëtzebuerg a Fro géif kommen ?

Herr Präsident,

 

Gemäß Artikel 83 der Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer, bitten wir Sie, die vorliegende parlamentarische Anfrage an den Wirtschaftsminister sowie den Finanzminister weiterzuleiten.

Seit Anfang Juni zahlt der österreichische Staat, mit dem formalen Einverständnis der EU-Kommission, im Rahmen der COVID-19 bedingten Unterstützungsmaßnahmen, einen Zuschuss für Fixkosten bis zu 90 Millionen Euro pro Unternehmen, der nicht zurückbezahlt werden muss.

Um besonders betroffenen Unternehmen zu helfen und mehr Liquidität zu geben, soll nun im September die zweite Phase des Fixkostenzuschusses anlaufen. „Wir haben die Dauer der Periode für die der Zuschuss beantragt werden kann verdoppelt. Wir haben die Voraussetzungen für die Förderung nach unten gedreht und parallel dazu den Umfang des Zuschusses massiv erhöht. Damit können die Unternehmen mit weniger Aufwand – nämlich einem Antrag für ein halbes Jahr – mehr Geld beantragen“, erklärte kürzlich Finanzminister Gernot Blümel.

In der zweiten Phase können Fixkosten ab 30 % Umsatzrückgang beantragt werden und die Fixkosten können bei 100 Prozent Umsatzausfall auch zu 100 Prozent ersetzt werden. Neu ist auch eine Pauschalierungsmöglichkeit. Demnach können Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung im letztveranlagten Jahr weniger als 100.000 Euro Umsatz hatten, pauschal 30 Prozent des Umsatzausfalls als Fixkosten ansetzen. Da der Fixkostenzuschuss der Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19 dient, darf diese Liquiditätshilfe nicht für die Zahlung von Boni an Vorstände oder Geschäftsführer verwendet werden.

Vor diesem Hintergrund möchten wir folgende Fragen an die Regierung stellen:

 

  1. Hat die Regierung das österreichische System der Fixkostenzuschüsse analysiert und überprüft ob ein solches Modell auch für Luxemburg in Frage kommen könnte?
  2. Wenn ja, was sind die Schlussfolgerungen der Regierung?
  3. Wenn nein, teilt die Regierung die Meinung, dass ein ähnliches Unterstützungsmodell für unsere Wirtschaft sinnvoll und dringend notwendig wäre?

Es zeichnen hochachtungsvoll,

 

 

Laurent Mosar                                                                       Martine Hansen

Abgeordneter                                                                        Abgeordnete

 

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