Froen zu Sue vum fréiere lybëschen Diktator Gaddafi déi eventuell zu Lëtzebuerg agefruer goufen

Hei fann der d’Äntwert op dës parlamentaresch Fro : QP 41

 

Herr Präsident,

 

Gemäß Artikel 83 der Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer bitte ich Sie, die parlamentarische Anfrage bezüglich eingefrorener Gelder des ehemaligen lybischen Diktators Muammar Gaddafi an den Herrn Minister der Finanzen weiterzuleiten.

Laut einem am 17. November 2018 im Tageblatt erschienenen Artikel führen Spuren des eingefrorenen Gaddafi-Geldes nach Luxemburg. Dabei wurden Gelder auf die in Luxemburg ansässige Bank HSBC überwiesen. Gemäß UN-Sanktionen hätten diese Gelder, ebenso wie Zinsen und Dividenden, nicht fließen dürfen. Auf Nachfrage habe das Finanzministerium bestätigt, dass in Ausnahmefällen dennoch Gelder geflossen seien. Allerdings geht die UN in einem Bericht mittlerweile davon aus, dass die Gelder von der Libyan Investment Authority missbraucht werden könnten, weswegen der Geldfluss auch weiterhin unterbunden bleiben sollte. Das luxemburgische Finanzministerium sei an der Mitarbeit an jenem aufklärenden Bericht nicht interessiert gewesen. Fragen blieben unbeantwortet, was allerdings vom Ministerium bestritten wird.

Ich möchte in diesem Kontext folgende Fragen an den zuständigen Minister stellen:

·         Inwieweit ist die luxemburgische Regierung über die Transaktionen der eingefrorenen Gelder, die nicht den UN-Sanktionen entsprechen, informiert?

·         Wie reagiert der Herr Minister auf die vom UN-Expertenteam erhobenen Anschuldigungen?

·         Hat Luxemburg die vom Expertenteam eingereichten Anfragen beantwortet? Falls ja, sind diese Antworten öffentlich zugänglich?

 

Es zeichnet hochachtungsvoll,

 

Gilles Roth

Abgeordneter

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