Ass de Finanzminister der Meenung, datt de lëtzebuergesche Steierzënssaz vun 7,2% mat der lëtzebuergescher Verfassung vereenbar ass ?

Herr Präsident,

Gemäß Artikel 80 der Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer bitten wir Sie, nachfolgende parlamentarische Anfrage an den Herrn Finanzminister weiterzuleiten.

Laut deutschlandfunk.de hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass die von den Finanzämtern erhobenen Steuerzinsen von 6% im Jahr, angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase verfassungswidrig sind. „Im Urteil des Gerichts heißt es, der Zinssatz sei nicht mehr zu rechtfertigen, wenn er sich als „evident realitätsfern“ erweise – was wegen des aktuell bestehenden Niedrigzinsniveaus der Fall sei. Das Gericht ordnete eine rückwirkende Korrektur ab 2019 an.“

In Luxemburg belaufen sich die Steuerzinsen aktuell auf 0,6% im Monat, also 7,2% im Jahr.

Wir möchten daher folgende Fragen an den Herrn Finanzminister stellen:

– Wie bewertet der Herr Finanzminister dieses Urteil?

– Ist der Herr Finanzminister der Meinung, dass der luxemburgische Steuerzinssatz von 7,2% mit der luxemburgischen Verfassung vereinbar ist?

– Beabsichtigt der Herr Finanzminister den luxemburgischen Steuerzinssatz nach unten zu „korrigieren“?

Es zeichnen hochachtungsvoll,

Laurent Mosar
Abgeordneter
Gilles Roth
Abgeordneter

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