A wéi fern huet d’Steierverwaltung iwwert déi lescht 10 Joer Firmen d’Quellesteier zréckbezuelt ? Wéi vill Firmen hunn iwwer déi Period dovun profitéiert ?

Herr Präsident,

Gemäß Artikel 83 der Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer bitten wir Sie, nachfolgende parlamentarische Anfrage an die Frau Justizministerin und an den Herr Finanzminister weiterzuleiten.

Wie das Online-Nachrichtenportal reporter.lu in dem Beitrag „Der vereitelte Griff in die Staatskasse“ berichtet, hat das Luxemburger Verwaltungsgericht vor Kurzem über einen Fall geurteilt, der womöglich in Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften steht.

Eine in Luxemburg ansässige Firma hatte versucht eine Erstattung der Quellensteuer auf Dividenden in Millionenhöhe von der Steuerverwaltung zu erreichen und sich dabei auf das sogenannte „Schachtelprivileg“ berufen. Die Richter wiesen den Antrag ab, da der Kläger nicht beweisen konnte, dass er wirtschaftlicher Eigentümer dieser Aktien war.

Die Komplexität des Aktienhandels, wie von der Firma mit Hilfe einer in Luxemburg ansässigen Bank betrieben, birgt allerdings die Gefahr, dass die Steuerverwaltung die Quellensteuer für die gleichen Aktien mehrmals zurückerstattet.

Vor diesem Hintergrund und da diese Praktiken schon seit Längerem bekannt sind, möchten wir folgende Fragen an die Frau Justizministerin und an den Herr Finanzminister stellen:

  • In welchem Umfang hat die Steuerverwaltung über die letzten 10 Jahre Firmen, die Quellensteuer erstattet? Wie viele Firmen haben über diesen Zeitraum von solchen Zurückerstattungen profitiert?

 

  • Können die Minister ausschließen, dass Firmen dieses sogenannte „Schachtelprivileg“ nutzen oder genutzt haben, obwohl sie nicht wirtschaftlicher Eigentümer von Anteilen waren, und ohne dass es der Steuerverwaltung aufgefallen ist?

 

  • Über welche Mittel verfügt die Steuerverwaltung in diesen Fällen, um ungerechtfertigte Rückerstattungen wieder einzufordern?

 

  • Gab / gibt es im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften, Vorabentscheidungen der Steuerverwaltung, die obgenannte Praktiken gutgeheißen haben?

 

  • Ist die Regierung nicht der Meinung, dass solche Praktiken ggf. strafrechtlicher Natur sind?

 

  • Werden solche Praktiken systematisch an die Justizbehörden weitergeleitet?

 

  • Falls ja, kann die Regierung uns diesbezüglich quantifizierbare Angaben liefern?

Es zeichnen hochachtungsvoll,

Laurent Mosar
Abgeordneter
Gilles Roth
Abgeordneter

 

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