Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Führerscheins ab dem 80. Lebensjahr

Herr Präsident,

Gemäß Artikel 80 der Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer, bitte ich Sie, die parlamentarische Anfrage, betreffend die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Führerscheins an den Herrn Minister für Nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen weiterzuleiten.

In Luxemburg ist die Gültigkeitsdauer des Führerscheins zeitlich begrenzt und muss demnach regelmäßig verlängert werden. Ab dem Alter von 70 Jahren werden die Führerscheine nur noch für eine Höchstdauer von 3 Jahren verlängert, wobei die Gültigkeitsdauer nicht über das 79. Lebensjahr des Besitzers hinausgehen darf. Ab dem Alter von 79 Jahren wird der Führerschein nur noch von Jahr zu Jahr verlängert. Außerdem sehen die Modalitäten für die Verlängerung des Führerscheins vor, dass die betroffenen Personen immer eine ärztliche Bescheinigung (der Arztbesuch wird nicht von der Gesundheitskasse erstattet) vorlegen müssen, welche belegt, dass der Antragsteller körperlich und geistig zum Führen eines Fahrzeugs geeignet ist.

Im Vergleich zu unseren Nachbarländern  ist diese  Regelung der Führerscheinverlängerung für ältere Fahrzeuglenker sehr restriktiv und man kann hinterfragen, ob die Gültigkeitsdauer der Führerschein von nur einem Jahr ab dem  Alter von 79 Jahren nicht zu kurz bemessen ist. Es ist nämlich eine Tatsache, dass die Lebenserwartung des Menschen in den vergangenen Jahrzehnten gestiegen ist. Ausgewogene Ernährung, bessere hygienische Bedingungen und wirksame ärztliche Betreuung machen es möglich, dass die Menschen nicht nur älter werden, sondern dass sie im Alter auch länger fit und leistungsfähig bleiben.

Der Gesamtanteil des 3. Alters (65 Jahre und mehr) an der Gesamtbevölkerung liegt heute schon bei 14% und wird in den nächsten Jahren und Jahrzehnten rasant ansteigen. Auch die Lebenserwartungen von Frauen und Männer steigen stetig an. Sie liegen heute bei 84,3 respektive 79,5 Jahren.

Aufgrund der vorigen Erläuterungen und der sozio-demographischen Entwicklung der Bevölkerung möchte ich folgende Fragen an den Herrn Minister für Nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen stellen:

  • Teilt der Herr Minister meine Meinung, dass die Modalitäten zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Führerscheins zu streng geregelt sind ?
  •  Teilt der Herr Minister meine Meinung, dass die Gültigkeitsdauer des Führerscheins ab dem 80. Lebensjahr zu gering ist?
  • Wenn ja, könnte man die Gültigkeitsdauer des Führerscheins auf 3 Jahre erweitern bis zum 85. Lebensjahr ?
  • Wenn nein, was würde gegen eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer sprechen ?

Es zeichnet hochachtungsvoll,

Sylvie-Andrich Duval

Abgeordnete

Zréck