CSV Briefing : Handelen an net ewech kucke bei sexuellem Mëssbrauch vu Mannerjäregen

Pressemitteilung
Handeln statt wegschauen
CSV präsentiert Vorschläge zum besseren Schutz von Minderjährigen vor sexueller Gewalt
„Sexueller Missbrauch von Minderjährigen geht uns alle an. Wir sind dem bestmöglichen Schutz von Kindern und Jugendlichen verpflichtet. Dies umso mehr, als die Entwicklung der Fälle weltweit in die falsche Richtung geht.“ Mit diesen Worten leitet Martine Hansen, Co-Präsidentin der CSV-Fraktion, die Pressekonferenz zu dem traurigen Thema ein. „Als CSV setzen wir uns seit Jahren für einen verbesserten Schutz der Minderjährigen gegen sexuelle Übergriffe und eine noch konsequentere Verfolgung von Tätern ein“, so Martine Hansen mit Verweis auf die Arbeit der CSV-Abgeordneten Nancy Arendt ép. Kemp in diesem Bereich.
„2010 wurden EU-weit 23.000 Fälle von Kindesmissbrauch gemeldet. 2019 waren es deren bereits 725.000! Zudem wurden drei Millionen Bilder und Videos mit einschlägigen Inhalten sichergestellt.“ Nancy Arendt ép. Kemp illustriert die dramatische Entwicklung anhand von Zahlen und bedauert zutiefst, dass die Pandemie die Situation zusätzlich verschlimmert habe: „Die Nachfrage nach entsprechendem Bild- und Videomaterial ist allein im Jahr 2020 in verschiedenen EU-Staaten um 30 Prozent gestiegen.“
Die CSV sieht sich in ihrer seit Jahren vertretenen Position bestätigt, dass beim Schutz von Kindern und Jugendlichen gegen sexuellen Missbrauch auch in Luxemburg akuter Handlungsbedarf besteht – ein Thema, das Nancy Arendt ép. Kemp aufgrund seiner Dringlichkeit immer wieder im Parlament aufgeworfen hatte, zuletzt vor fast einem Jahr bei ihrer Interpellation zum Thema. „Potenzielle Täter sind fast überall anzutreffen, vor allem dort, wo sich Kinder und Jugendliche aufhalten. Und es passiert in allen gesellschaftlichen Schichten und in allen Bereichen des alltäglichen Lebens. Wir müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die potenziellen Opfer besser zu schützen. Fehlende Statistiken und Datenanalysen erschweren die Lage zusätzlich. Lediglich zehn Prozent der Opfer trauen sich, ihren Peiniger bei der Polizei anzuzeigen“, so die Abgeordnete mit Blick auf die Forderungen der CSV zum besseren Schutz Minderjähriger:
Schaffung einer nationalen Anlaufstelle für Betroffene und Angehörige samt unabhängigem Beauftragten für sexuellen Missbrauch, der zudem in die Lage versetzt werden soll, landesweit endlich zuverlässige Daten zu erheben; diese Instanz soll darüber hinaus ein Angebot an Weiterbildungen und Therapien bereithalten.
Die verpflichtende Vorlage des sogenannten „Bulletin No 5“ aus dem Strafregister bei der Einstellung von Personal in Einrichtungen jeglicher Art, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten: Das „Bulletin No 5“ gibt Aufschluss über etwaige Verurteilungen wegen begangener Straftaten in Zusammenhang mit Minderjährigen sowie über Kontaktverbote mit Kindern.
Ein verpflichtendes präventives Schutzkonzept für alle vorgenannten Einrichtungen.
Regelmäßige Sensibilisierungs- und Präventionskampagnen für Minderjährige und Erwachsene sowie für Personen, die von Berufs wegen mit Minderjährigen in Kontakt stehen.
Festlegung eines spezifischen Handzeichens für Opfer, um im Ernstfall ohne Worte auf sich aufmerksam machen und so um Hilfe „rufen“ zu können.
Personal- und materialmäßige Aufstockung der zuständigen Ermittlungsbehörde als Reaktion auf steigende Fallzahlen mit einem besonderen Fokus auf das „Darknet“ (Cyber-Pornographie, Cyber-Grooming usw.).
Nancy Arendt ép. Kemp sieht darüber hinaus Handlungsbedarf auf der juristischen Ebene: „Die Verjährungsfrist von an Minderjährigen begangenen sexuellen Straftaten beträgt aktuell zehn Jahre im Falle von Verbrechen oder fünf Jahre bei Vergehen ab der Volljährigkeit des Opfers. Das ist zu wenig. Viele Opfer sind erst nach Jahrzehnten in der Lage, ihr Leid zu thematisieren.“
Die CSV begrüßt vor diesem Hintergrund das Vorhaben der Justizministerin, die Verjährungsfristen generell zu verlängern und die Verjährung bei einigen, besonders schwerwiegenden Verbrechen („crime“) ganz aufzuheben.
Romeo-und-Julia-Klausel
Vor dem Hintergrund der kürzlich erfolgten Einführung einer sogenannten Romeo-und-Julia-Klausel in Frankreich sieht Co-Fraktionspräsident Gilles Roth auch Handlungsbedarf bei der Luxemburger Rechtslage in Bezug auf einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Volljährigen und Minderjährigen unter 16 Jahren, zum Schutz der erwachsenen Person: „Die aktuelle Gesetzeslage berücksichtigt diese Möglichkeit nicht, so dass sich ein Volljähriger eigentlich einer Vergewaltigung schuldig macht, wenn er eine sexuelle Beziehung mit einer minderjährigen Person, die unter 16 ist, unterhält.“
Nach Luxemburger Recht kann eine minderjährige Person unter 16 Jahren nicht rechtsgültig zum Geschlechtsverkehr zustimmen. Der Jurist plädiert daher für die Einführung einer Romeo-und-Julia-Klausel. Eine solche Bestimmung sieht vor, einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Volljährigen und Minderjährigen von jeglicher Strafe auszunehmen – unter der Bedingung, dass der Altersunterschied zwischen dem „Täter“, der volljährig ist, und dem „Opfer“, das minderjährig ist, einen bestimmten Schwellenwert nicht überschreitet.
Nach französischer Romeo-und-Julia-Klausel darf dieser Altersunterschied fünf Jahre nicht übersteigen. Gilles Roth erachtet hingegen drei Jahre als ausreichend: „Eine solche Klausel würde es beispielsweise einem 18-Jährigen erlauben, sexuelle Beziehungen mit einer 15-jährigen Jugendlichen zu unterhalten, ohne Gefahr zu laufen, sich strafbar zu machen.“