Im Zusammenhang mit der anstehenden Reform der Mitbestimmungsgesetze trafen sich CSV und LCGB kürzlich zu einer Unterredung. Gemeinsame Pressemitteilung von LCGB und CSV
Zu einer konstruktiven Unterredung trafen sich kürzlich Vertreter des LCGB, angeführt von Generalsekretär Patrick Dury, sowie der CSV, die durch Parteipräsident Michel Wolter, Generalsekretär Marc Spautz, den Abgeordneten Felix Eischen sowie Nadia Rangan, Fraktionssekretärin und Serge Conrad, Mitarbeiter im Generalsekretariat vertreten wurde.
Im Mittelpunkt der Gespräche standen die umfassenden Überlegungen der Gewerkschaft bzgl. der anstehenden Reform der Mitbestimmungsgesetze. Eine Reform, die für jeden Arbeitnehmer von zentraler Bedeutung ist.
Der LCGB unterstrich in diesem Rahmen das Ausmaß der sozialen Arbeit, welche die Arbeitnehmervertreter in den Unternehmen leisten. Bemühungen, von denen die Personalabteilungen der Betriebe, bzw. die Arbeitgeber in hohem Maße profitieren.
Ein Zeitkontenmodell (Crédit d’heures) auf der Basis von Stundengutschriften, definiert entsprechend der Wahlergebnisse der Personalvertreter, könnte diese Arbeit zukünftig noch viel effizienter im Sinne aller Beteiligten gestalten. Zudem erfordert die Einführung des Einheitsstatuts im Grunde eine solche Regelung.
Des Weiteren fordert der LCGB u.a. eine grundlegende Stärkung der Rechte und der Absicherung der Personalvertreter. Die Zahl von sog. „Mises à pied“ (Kündigungsverfahren gegen Personaldelegierte) hat sich trotz deren theoretischer Absicherung vor Kündigungen in den vergangenen Jahren leider merklich erhöht.
Der LCGB verlangt, dass Delegierte lediglich aufgrund schwerwiegender Verfehlungen (fautes graves) in Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit entlassen werden können. Der Einsatz der Personalvertreter für ihre Kolleginnen und Kollegen wie auch die Achtung der gewerkschaftlichen Freiheit müssen von dem neuen Gesetz deutlich geschützt und unterstützt werden.
Auch fordert die Gewerkschaft im Rahmen der anstehenden Reformen eine Stärkung der Weiterbildungsmöglichkeiten und –mittel für die Personalvertreter.
Das neue zeitgemäße Mitbestimmungsgesetz müsste spätestens ein Jahr vor den kommenden Ausschusswahlen 2013 in Kraft treten, daher muss bis Jahresende 2010 ein Gesetzesvorschlag vorliegen.
Die CSV und der LCGB betonten die Bedeutung eines funktionierenden Sozialdialogs, der den Gegebenheiten der modernen Arbeitswelt entspricht. Er erhöht Motivation und Wohlbefinden am Arbeitsplatz und trägt dazu bei, Sozialkonflikte zu vermeiden. Ein funktionierender Sozialdialog ist somit ein wesentlicher Standortvorteil.
Mitgeteilt von LCGB und CSV, 17. Juni 2010