Elternurlaubszwang für Vater und Mutter nicht möglich mit der CSV

Elternurlaubszwang für Vater und Mutter nicht möglich mit der CSV

In einem RTL-Streitgespräch mit der CSV-Abgeordneten Martine Stein-Mergen hat die LSAP-Gesellschaftspolitikerin Lydie Err gefordert, dass in Zukunft der Elternurlaub („congé parental“) obligatorisch „in der Halbzeit“ zwischen Mutter und Vater geteilt werden müsste, um einen gerechteren Zugang von Frau und Mann zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Eine solche Reform sei mit der CSV nicht möglich, so die LSAP-Vertreterin weiter, die sich auch deshalb eine Koalition ohne die CSV wünsche.

Nein, eine solche Reform wird mit der CSV ganz sicher nicht möglich sein. Nicht nur ist es fraglich, ob eine solche Zwangsverpflichtung überhaupt vereinbar mit der entsprechenden EU-Richtlinie ist. Vor allem wurde in Luxemburg bisher der Elternurlaub in Absprache mit den Sozialpartnern geregelt. Der Sozialdialog wird nicht außer Kraft gesetzt. „Schließlich würde diese Zwangsaufteilung die Wahlfreiheit der Familiengestaltung in Frage stellen. Eine Ablehnung des Elternurlaubs seitens des Vaters würde es der Mutter demnächst nicht mehr erlauben, ihrerseits den Elternurlaub zu beanspruchen, was nicht im Interesse des Kindes wäre“, so Marie Josée Jacobs, Familienministerin. „Die CSV wird in dieser wie in anderen Fragen, wie z.B. Ganztagsbetreuung oder Werteunterricht, die Wahlfreiheit auch in Zukunft verteidigen. Die LSAP muss in dieser Frage Farbe bekennen und sagen, ob sie den Vorstoß ihrer Sprecherin unterstützt oder nicht, so Parteipräsident Fränz Biltgen.

Mitgeteilt vom CSV Generalsekretariat, 25 Mai 2009