ADR soll dem Land sagen, was sie will !

Am 11. Dezember hat die ADR im Parlament die Änderung von Artikel 34 der Verfassung mitgetragen. Alle vier Abgeordneten der ADR stimmten für die Vorlage, nach der in Zukunft der Großherzog Gesetze nur noch bekanntmachen, jedoch nicht mehr gutheißen soll.

Diese Verfassungsänderung ist notwendig, um es dem Großherzog zu erlauben, das Euthanasiegesetz vor dem 18. März zu unterschreiben. Sie entspricht dem Willen des Staatschefs genau wie jenem der Regierung und des Parlaments.
Sollte es nun zu einem Referendum über diesen Artikel kommen, kann die Verfassungsänderung wohl nicht mehr fristgerecht in Kraft treten. Das würde den Großherzog zwingen, sich gegen das Parlament zu stellen, wenn er das Euthanasiegesetz nicht unterschreibt. Eine Staatskrise würde dann unvermeidlich.

Fernand Kartheiser hat sich dazu bekannt, den Initiator der Referendum-Initiative zu unterstützen und zu beraten. Kartheiser ist Mitglied der ADR und wird nächstes Jahr für diese Partei kandidieren. Er selbst behauptet, die ADR habe mit seiner Unterstützung für das Referendum nichts zu tun. Die CSV fordert nun die ADR auf, öffentlich zu erklären, wie sie zu einem Referendum über Artikel 34 der Verfassung steht. Die ADR soll den Wählern klar und deutlich sagen, ob sie will, dass die von ihr mitgestimmte Verfassungsänderung in Kraft tritt und so eine Staatskrise vermieden wird, oder ob sie will, dass durch ein angefragtes Referendum der Großherzog das Euthanasiegesetz nicht unterschreibt. Sollte sie letzeres auch nur billigend in Kauf nehmen, muss sie den Luxemburgern mitteilen, dass sie den Staatschef in eine unmögliche Situation bringen will.

Mitgeteilt vom Generalsekretariat der CSV