Die CSV begrüßt, dass sich an diesem Wochenende ebenfalls die DP dazu durchgerungen hat, mit getrennten Kandidatenlisten zur Europawahl und zu den Legislativwahlen anzutreten. Wenn schließlich auch die LSAP auf Doppelkandidaturen verzichten wird – worauf Aussagen von LSAP-Entscheidungsträgern in den vergangenen Tage hinweisen – , ist, zwischen den im Parlament vertretenen Fraktionen ein wichtiger politischer Konsens hergestellt. Von den Bürgerinnen und Bürgern wird die Entscheidung der Parteien zweifellos als Demokratiegewinn wahrgenommen und begrüßt werden.
Unter dem Impuls von Parteipräsident François Biltgen hat die CSV bereits vor zwei Jahren anlässlich ihres Nationalkongresses deutlich gemacht, dass sie zu den Europawahlen mit Kandidaten antritt, die sich ausschließlich für ein europäisches Mandat bewerben. Die Aufwertung der europäischen Politik, personelle Klarheit, mehr Transparenz und Demokratie waren seither die Argumentationslinie der CSV in dieser wichtigen politischen Frage. Heute zeigt sich, dass die Argumente der CSV überzeugt haben.
In diesem Zusammenhang will die CSV an das Gesetz vom 3. Juli 2008 erinnern, das die Kandidatenanzahl zur Europawahl auf sechs reduziert, mit der Möglichkeit einem Kandidaten zwei Stimmen zu geben. Dieses Gesetz, das auf einen Gesetzesvorschlag des CSV Abgeordneten Paul-Henri Meyers zurückgeht und im Parlament einstimmig votiert wurde, stellte die maßgebliche Vorarbeit auf dem Weg zu getrennten Wahllisten und damit zu mehr Transparenz in der europapolitischen Diskussion dar.
Im Sinne von noch mehr demokratischer Teilhabe hofft die CSV nun, dass auch das Gesetzesprojekt 5859 von Innenminister Jean-Marie Halsdorf zügig im Parlament zur Abstimmung gebracht wird. Dieses Gesetzesprojekt reduziert u.a. die Aufenthaltsdauer, die EU-Bürger zur Teilnahme an den Europawahlen berechtigt, von fünf auf zwei Jahre.
Mitgeteilt vom CSV Generalsekretariat, 22. September 2008