Das Parlament erteilte am Mittwoch, dem 28. Mai dem Gesetzesvorschlag des CSV-Abgeordneten Paul-Henri Meyers, die Zahl der Kandidaten bei den Europawahlen künftig auf sechs zu beschränken, seine einstimmige Zustimmung. Die CSV begrüßt dieses Votum, das die Kandidatenzahl bei den Europawahlen von bisher zwölf auf sechs zurückschraubt.
Diese punktuelle aber äußerst wichtige Reform des Wahlgesetzes trägt den Kritiken vieler Bürger Rechnung, die beanstandeten, dass jene Kandidaten, die bei den Europawahlen die meisten Stimmen erhielten, nur selten ihr Mandat auch annahmen. Gleichzeitig wird das neue Gesetz dazu beitragen, dass die Europapolitik eine Aufwertung erfährt. Europapolitik bestimmt längst in zahlreichen nationalen Politikbereichen den Aktionsrahmen. Europapolitik beeinflusst den Alltag von jedem Einzelnen von uns. Mehr als symbolträchtig ist in diesem Zusammenhang, dass heute im Parlament die Abstimmung über den Reformvertrag von Lissabon ansteht, der neue wichtige Entscheidungsbefugnisse für das Europaparlament vorsieht.
Obwohl das neue Gesetz Doppelkandidaturen nicht ausschließt, weil der dafür nötige parteiübergreifende Konsens fehlte, steht für die CSV fest, dass sie zu den Europawahlen am 7. Juni 2009 mit sechs Kandidaten antreten wird, die für ein europäisches Mandat kandidieren werden. Die CSV hofft, dass sich die anderen Parteien zu der gleichen Entscheidung durchringen. Diese Entscheidung würde zweifellos von den Bürgern als Demokratiegewinn begrüßt.
Mitgeteilt vom CSV Generalsekretariat