Warum sollten die Menschen sonst in 2009 der EU ihre Stimme geben? Eine Pressemitteilung vom 19. Februar 2008 der Europäischen Union Christlich Demokratischer Arbeitnehmer (EUCDA) bestehend aus 24 Arbeitnehmerorganisationen aus 18 Ländern: Die EUCDA ist eine Vereinigung der Europäischen Volkspartei (EVP).
Das Jahr 2008 ist das letzte Jahr dieser Legislaturperiode. In 2009 müssen sich die Abgeordneten des EU-Parlaments dem Votum der Bürgerinnen und Bürger stellen. Des Weiteren wird eine neue Europäische Kommission bestimmt.
Vor diesem Hintergrund stellt die Europäische Union Christlich-Demokratischer Arbeitnehmer (EUCDA) fest, dass die bisherige sozialpolitische Bilanz dieser Legislaturperiode dürftig ist. Es fehlt das klare Signal, dass der Europäische Einigungsprozess das soziale Europa wirklich als Standortvorteil begreift, dass die Rechte und die Motivation der Arbeitnehmer als entscheidender Faktor für die Produktivität angesehen werden. Die EU muss aktiv dem Eindruck entgegentreten, sie sei nur ein Vehikel eines ungezügelten Wettbewerbs, der nichts mit der Sozialen Marktwirtschaft zu tun hat.
Die neue Sozialklausel des Lissabonvertrags kann hierbei ein wichtiges Element sein; sie muss aber rasch durch konkrete Entscheidungen mit Leben erfüllt werden.
Es genügt nicht, auf die mittlerweile sozial ausbalancierte Dienstleistungsrichtlinie hinzuweisen. Die Abkehr von der sozialen Schieflage konnte erst nach einem mächtigen Kraftakt des EU-Parlaments gegen die EU-Kommission durchgesetzt werden, die zulange an ihrem neoliberalen Entwurf festhielt. Und die mit dem »Grünbuch Arbeitsrecht «sowie mit der Debatte über »Flexicurity« nachlegte – und dabei wiederum die notwendige Flexibilität eben nicht mit einem Arbeitsschutz in Einklang zu bringen vermochte, der für sozialen Zusammenhalt und eine geordnete gesellschaftliche Entwicklung notwendig ist.
Was ist dem Schutz am Arbeitsplatz bzw. in sozialen Notlagen? Mit den einklagbaren Rechten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Mit der Verlässlichkeit und Planbarkeit, die für die Gründung einer Familie unabdingbar ist? Und damit für eine Gesellschaft, die auch morgen noch für Investitionen attraktiv ist.
Die drei EU-Institutionen – Rat, Kommission und Parlament – müssen den Willen aufbringen, hier die richtigen Impulse zu setzen. Wir brauchen aber konkrete Erfolge mit Blick auf Arbeitszeit, Leiharbeit und sozialem Dialog. Die entsprechenden Richtlinien(Arbeitszeitrichtlinie, Leiharbeitsrichtlinie, Revision des EU-Betriebsrats) müssen so schnell wie möglich Gesetzeskraft erhalten. Dafür benötigt man nach dem Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages nur noch die qualifizierte Mehrheit im Rat; denn als Zeicheneiner vernünftigen Balance und als Signal für ein wirtschaftlich starkes und zugleich sozial ausbalanciertes Europa sind diese Richtlinien lebensnotwendig.
Mitgeteilt von der EUCDA am 19. Februar 2008