Das Einheitsstatut ist machbar – Handwerk trifft CSV-Fraktion

Anlässlich einer Zusammenkunft der Handwerkerföderation und der Handwerkskammer mit zahlreichen Mitgliedern der CSV-Fraktion haben beide Delegationen sich ausführlich über die angestrebte Schaffung eines einheitlichen Arbeitnehmerstatus ausgetauscht. Unter dem Vorsitz von CSV-Präsident Michel Wolter waren sich die Gesprächspartner einig, dass die Tripartite-Vorgabe eines solchen Einheitsstatuts erfüllt werden wird. Gleichzeitig betonten beide Seiten, dass die Voraussetzung der gesamtwirtschaftlichen Kostenneutralität keineswegs ein Lippenbekenntnis, sondern eine absolute Notwendigkeit im Rahmen der Stärkung unserer Wettbewerbsfähigkeit ist.

Die Delegationen der CSV-Fraktion und der Handwerksverbände sind gemeinsam der Auffassung, dass in Sachen Krankmeldungen verschärfte Kontrollen unausweichlich sind. Eine einheitliche, betriebsgesteuerte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall kann nur funktionieren, wenn Krankmeldungen mit Arbeitsausfall nur mehr in wirklichen Krankheitsfällen stattfinden. Darüber hinaus hat die CSV-Fraktion Verständnis für die Anliegen einzelner Handwerkssektoren im Bereich der Überstundenregelung.

Beide Delegationen wollen verantwortungsbewusst und entschlossen auf die Schaffung des einheitlichen Arbeitnehmerstatuts hinwirken. Im Verlauf der kommenden Wochen wollen die Delegationen der Handwerksverbände und der CSV-Fraktion ihren Dialog fortsetzen, um eine Lösung im Interesse aller Betroffenen zu erreichen. Eine solche Lösung muss, nach Einvernehmen der Gesprächspartner, der besonderen Situation kleiner und mittlerer Unternehmen in besonderem Masse Rechnung tragen. Allen möglichen Bedenken zum Trotz: Die Schaffung eines einheitlichen Arbeitnehmerstatuts ist eine wichtige gesellschaftliche Reform, die gelingen muss und gelingen wird – so die Schlussfolgerung beider Delegationen.

Mitgeteilt von der CSV-Fraktion
13.3.2007