CSV begrüßt die gerechte und klare Mietgesetzreform

Pressemitteilung zum Reformentwurf des Mietgesetzes: “Das Prinzip des Mieterschutzes bleibt dabei nach wie vor oberste Priorität”

Unter der Leitung von Parteipräsident François Biltgen befasste sich das CSV-Nationalkomitee in seiner Sitzung von vorgestern intensiv mit dem Entwurf betreffend die Mietgesetzreform.

Die CSV begrüßt ausdrücklich diesen Reformentwurf des Mietgesetzes von 1955, der sich nahtlos ins Gefüge der zahlreichen Initiativen einfügt, die seit Jahren unter dem Impuls von Ressortminister Fernand Boden unternommen wurden, um die Situation auf dem Luxemburger Wohnungsmarkt abzufedern und zu verbessern.

Dieser in vielen Hinsichten ausgewogene Gesetzesentwurf erlaubt in einer klaren Form, die Rechte und Pflichten sowohl der Vermieter als auch der Mieter entsprechend den veränderten aktuellen Gegebenheiten neu zu regeln. Das Prinzip des Mieterschutzes bleibt dabei nach wie vor oberste Priorität und wird einem gerechten und zeitgemäßen Ausgleich von Mieter- und Eigentümerrechten angepasst. Auch wird der Berechnungsmodus der Mieten nicht abgeändert, sondern im Sinne einer einfacheren Anwendung präzisiert.

Die Mitglieder des CSV-Nationalkomitees waren sich einig darin, dass mit diesem Gesetzesentwurf die aktuellen Prozeduren nicht nur vereinfacht, sondern vor allem Antworten auf Probleme geliefert werden, die durch die Unzulänglichkeiten des aktuellen Gesetzes, sowohl Mieter als Vermieter in der Vergangenheit beschäftigt haben.

Die CSV unterstreicht den sozialen Aspekt der Ausweitung des Anwendungsbereiches der Mietgarantie; demzufolge muss der Vermieter eine Mietgarantie in Form einer Bankgarantie annehmen. Denn Mietgarantien, die dem Vermieter “cash” ausgehändigt werden müssen, stellen für viele Mieter ein unüberwindliches Hindernis dar und führen nach Beendigung des Mietvertrages leider öfters zu Streitigkeiten.

Das Gesetz muss auch im Zusammenhang mit dem gesamten Massnahmenpaket “Wohnungsbau” und vornehmlich dem Gesetz vom 8.November 2002 gesehen werden, das die staatlichen Beihilfen im Bereich des subventionierten Mietwohnungsbau entscheidend aufstockte. In dieser Hinsicht ist das Nationalkomitee der CSV der Meinung, dass hier den Gemeinden eine wichtige Rolle zukommt, die mit dem weiteren Bau von subventionierten Mietwohnungen ihren Teil beitragen können.

Die CSV begrüßt daher auch, dass der Gesetzesentwurf versucht, die Vermieter zu stimulieren, erforderliche Renovierungen in Mietwohnungen vorzunehmen, dies u.a. durch die Aufhebung der Unterscheidung zwischen Vor- und Nachkriegswohnungen. In diesem Sinne zielt die Reform nunmehr darauf, bestehende Wohnleerstände auf den Markt zu bringen. Die Förderung von Investitionen in den Mietwohnraum wird ohne Zweifel zu einer Angebotssteigerung führen und somit zu einer wesentlichen Grundlage für Preisstabilität am Mietwohnungsmarkt werden.

“Der vorliegende ausgewogene Gesetzesentwurf stellt eine ausgezeichnete Diskussionsbasis dar und sollte noch in den nächsten Monaten von den zuständigen Gremien begutachtet und dem Parlament zur Diskussion vorgelegt werden”, so CSV-Präsident Biltgen abschließend.

Mitgeteilt vom CSV-Generalsekretariat