Die CSV zum Pflege- und Elternurlaub

CSV begrüßt den Konsens innerhalb der Tripartite und die Einführung eines Pflegeurlaubs.

Im Rahmen der Tripartite-Sitzung von Dienstag kam es zu wichtigen Einigungen im sozial- und arbeitsmarktpolitischen Bereich. Besonders begrüßt die CSV das prinzipielle Einverständnis der Sozialpartner hinsichtlich der Einführung eines unbezahlten Pflegeurlaubs zur Begleitung von Sterbenden. Es ist eine wichtige Initiative, die erlaubt, dass der sterbende Mensch in den letzten Wochen einen Familienangehörigen bei sich haben kann.

Die CSV sprach sich bereits in ihrem Wahlprogramm 1999 für die Einführung eines solchen unbezahlten Pflegeurlaubs aus. Sie sieht in der Einführung eines Urlaubs zur Begleitung von Sterbenden einen maßgeblichen Aspekt der Bemühung, alles, was mit dem Sterben zu tun hat, menschlicher zu gestalten.

Beibehaltung des Elternurlaubs

Die CSV zeigt sich ebenfalls erfreut, dass der Elternurlaub in seiner bisherigen Form, d.h. mit einer Dauer von sechs Monaten, beibehalten wird. Der Elternurlaub hat zu einem besseren Gleichgewicht zwischen Familie und Arbeit beigetragen. Da er sich gleichermaßen an Mütter und Väter richtet, wurden Frauen und Männer erstmals auf dieselbe Stufe gestellt. Der Elternurlaub fördert damit ebenfalls ein neues Rollenverständnis und eine stärkere Einbindung des Vaters bei der Erziehung der Kinder.

Die CSV begrüßt des Weiteren die in der Tripartite diskutierten Vorschläge, die darauf abzielen, betriebsinterne Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Elternurlaubs abzubauen. Sie richten sich vor allem an Klein- und Mittelbetriebe in denen die Inanspruchnahme des Elternurlaubs zu personellen Engpässen führen kann.

Die Beibehaltung des Elternurlaubs sowie die Weiterentwicklung zahlreicher anderer Maßnahmen der PAN-Gesetzgebung von 1999 beweisen die Wirksamkeit des nationalen Beschäftigungsplans. Damit Arbeitslose neue Chancen erhalten, ist gerade jetzt in einer wirtschaftlich schwierigeren Zeit die Beibehaltung und der Ausbau eines kohärenten und globalen Maßnahmenkataloges ein Instrument der positiven und konkreten Regulierung des Arbeitsmarktes.

Mitgeteilt vom CSV-Generalsekretariat