Die Qual mit der Wahl

Télécran sprach mit dem Berichterstatter Marco Schank (CSV) über das neue Wahlgesetz, lesen Sie an dieser Stelle einige Auszüge.

Télécran: “Warum wurde eine Überarbeitung des bestehenden Gesetzes jetzt in Angriff genommen?”

Marco Schank: “Das alte Gesetz stammt vom 31. Juli 1924. Nach fast 80 Jahren muss man das alte Wahlgesetz an die heutigen Gegebenheiten anpassen. Zwar wurden im Laufe der Jahre einige Änderungen vorgenommen. Doch eine Generalüberholung war mehr als nötig.”

Télécran: “Bleibt die Wahlpflicht bestehen?”

Marco Schank “Ja, diese Pflicht bleibt bestehen. Da waren sich alle Parteien mit Ausnahme der Grünen einig.”

Télécran: “Was ändert sich beim aktiven und passiven Wahlrecht?”

Marco Schank: “Das passive Wahlrecht wird also von jetzt 21 auf 18 Jahre gesenkt. Wählen darf man auch wie bisher erst ab 18 Jahren.”

Télécran: “Wie steht es mit der Wahlbeteiligung von Ausländern?”

Marco Schank: “Das Recht Gemeinderäte mitzuwählen und auch selbst zu kandidieren, wurde für Ausländer erheblich ausgeweitet.”

Weitere Informationen lesen Sie

m Télécran S. 45 (Ausgabe vom 05.02.2003)

– Das Interview führte Daniel Michels