Was bringt die Privatisierung der hydroelektrischen Zentralen von Esch-Sauer,Rosport und Ettelbruck?

In der ersten Sitzung des Bezirksvorstandes nach den Sommerferien unter Vorsitz von Präsident Marco Schank, befasste sich die CSV-Norden mit der jüngst vom Wirtschaftsminister vorgegebenen Privatisierung der drei hydroelektrischen Zentralen von Esch-Sauer, Rosport und Ettelbruck. Laut Aussagen der Mitarbeiter ist in diesem Zusammenhang geplant, die drei vorgenannten Zentralen nur noch mit zehn, statt wie bisher mit sechzehn Handwerkern zu betreiben. Zudem habe der Wirtschaftsminister darauf hingewiesen, dass den zukünftigen Mitarbeitern das Privatbeamtenstatut zuerkannt wird. Jene Personalmitglieder, die nicht von dem neuen Betreiber übernommen werden, müssten in eine Verwaltung im Landesnorden bzw. -osten wechseln. In diesem Zusammenhang möchte die CSV-Norden darauf hinweisen, dass in den letzten Jahren von den Mitarbeitern der Zentralen verlangt wurde, sich in einem Umkreis von maximal fünfzehn Kilometern um den jeweiligen Standort niederzulassen. So stellen sich die Verantwortlichen der CSV-Norden die Frage, ob die Zahl von nur noch zehn Handwerkern ausreicht, sowohl den Betrieb als auch den Unterhalt der Produktionsanlagen auf einem hochwertigen Stand zu halten, der auch den Sicherheitsanforderungen genügt? Des Weiteren muss die Fragestellung erlaubt sein, ob diese neue private Gesellschaft, die ja in erster Linie ein Interesse an einer möglichst rentablen Stromproduktion besitzt, zukünftig die Vorgaben zur Regulierung von Hochwasser im Interesse vieler Menschen in der Nordregion respektieren wird?

Der Vorstand der CSV-Norden vertritt generell den Standpunkt, dass einerseits eine Privatisierung nicht automatisch eine höhere Rentabilität und qualitativ hochwertigere Dienstleistungen zur Folge hat, sie andererseits aber sehr oft eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen des betroffenen Personals nach sich zieht. Demzufolge wendet sich die CSV-Norden eher gegen Privatisierungen. Sollte ein entsprechendes Vorgehen doch in Ausnahmefällen Anwendung finden, kann dies nur unter Absicherung aller Rechte für die betroffenen Arbeitnehmer geschehen. *Mitgeteilt von der CSV-Norden am 2. Oktober 200