Der CSV-Nationalrat hat am 13. November 2017 auf Grundlage der Parteistatuten die Prozedur zur Aufstellung der Kandidatenlisten für die Parlamentswahlen vom Oktober 2018 beschlossen.
So wurde die Frist festgesetzt binnnen welcher die Kandidaturen beim jeweiligen Bezirksvorstand einzureichen sind. Stichdatum ist der 15. Dezember 2017. Drei Viertel der zu besetzenden Kandidatenposten werden vom Bezirksvorstand unter den eingereichten Kandidaturen vorgeschlagen. Das weitere Viertel wird von der nationalen Wahlkommission vorgeschlagen.
Der Nationalrat beschloss einstimmig, dass die vier Bezirkskongresse zur Wahl der Kandidatenlisten gemeinsam als Konvent tagen. Dieser Konvent wird am Samstag, dem 24. März 2018 in Ettelbrück tagen.
Mitgeteilt vom CSV-Generalsekretariat