Agrarforstwirtschaft bei der Naturverwaltung an der Planung ?

Réponse à la question N° 3090 (Question écrite) de Madame Martine Hansen, Députée concernant Projets dans le domaine de l’agroforesterie, par Madame Carole Dieschbourg, Ministre de l’Environnement: QP 3090

Herr Präsident,

Gemäß Artikel 80 der Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer bitte ich Sie, die parlamentarische Anfrage bezüglich der Agroforstprojekte in Luxemburg an die Frau Ministerin für Umwelt weiterzuleiten.

Wie mir aus verschiedenen Informationsquellen zugetragen wurde, soll die Naturverwaltung des Umweltministeriums Agroforstprojekte in Luxemburg planen.

Die Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013  über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums sieht eine mögliche Förderung solcher Projekte vor.

Diese Möglichkeit wurde jedoch nicht im Rahmen des ländlichen Entwicklungsplans 2014-2020 in Luxemburg zurückbehalten.

In diesem Zusammenhang möchte ich folgende Fragen an die Frau Ministerin für Umwelt stellen.

  • Welche Agrarforstprojekte sind aktuell in Planung?
  • Nach welchen Kriterien werden die Flächen ausgewählt?
  • Werden die Agroforstprojekte, auf deren Flächen keine Düngung und kein Pflanzenschutz vorgesehen ist, prioritär auf naturschutzrelevanten Flächen (Natura-2000, nationale Naturschutzgebiete, Wasserschutzgebiete) umgesetzt?
  • Kann ausgeschlossen werden, dass die „guten“ landwirtschaftlichen Böden von Agrarforstprojekten betroffen sind?
  • Wie können diese Projekte konkret unterstützt werden?
  • Sind dementsprechende Staatsbeihilfen von der EU-Kommission genehmigt worden?
  • Gab es im Vorfeld dieser Projekte eine Zusammenarbeit zwischen dem Umwelt- und dem Landwirtschaftsministerium?
  • Warum werden die Projekte vom Umweltministerium und nicht vom Landwirtschaftministerium koordiniert?
  • Bleiben die durch Agrarforstprojekte betroffenen landwirtschaftlichen Flächen weiterhin prämienfähig?
  • Werden diese Flächen nach Ablauf der Projekte wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt?
  • Werden die Agroforstprojekte für das Greening angerechnet?
  • Handelt es sich um eine freiwillige Beteiligung der Landwirte oder werden die geplanten Maßnahmen auf staatseigenen oder anderen öffentlichen Flächen den Pächtern auferlegt?

Es zeichnet hochachtungsvoll,

Martine Hansen

Abgeordnete

 

 

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