Dass wir turbulente Zeiten durchleben, darüber bestehen keine Zweifel. Nach der Wahl von Präsident Trump in den USA und seiner „America First“-Politik, muss Europa sich sicherheitsmäßig neu aufstellen. Die Vorkommnisse an unseren Grenzen, sei es in der Türkei oder der Ukraine bergen Risiken. Hinzu kommt, dass sich die terroristische Gefahrenlage nicht wesentlich verändert hat.
Die Politik ist also gefordert, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass der Gefahrenlage entsprechend reagiert werden kann. Um für den Fall der Fälle gewappnet zu sein, muss der gesetzliche Rahmen stimmen. Die Rollen müssen klar verteilt sein.
Die CSV hatte nach den Pariser Anschlägen die Verankerung des Ausnahmezustandes, auch bei nationalen Krisen, in der Verfassung gefordert. Eineinhalb Jahre später hat sich der zuständige Ausschuss der Abgeordnetenkammer auf einen Kompromisstext verständigt. Dieser soll noch vor den Sommerferien im Plenum verabschiedet werden, sodass das zweite verfassungsrechtliche Votum spätestens im Herbst stattfinden kann.
Der CSV geht es weiterhin darum, notfalls schnell reagieren zu können. Der legislative Prozess eignet sich hierzu nicht. Die Exekutive ist also kurzfristig gefordert. Um aber einem möglichen Machtmissbrauch vorzubeugen, wird die Verordnung des Ausnahmezustandes in einen strikten Rahmen eingebettet. Der Ausnahmezustand muss erstens nach zehn Tagen von der Abgeordnetenkammer bestätigt werden. Die Parlamentarier bestimmen auch dessen Dauer. In beiden Fällen ist eine qualifizierte Mehrheit notwendig. Für uns ist auch wichtig, dass wir nicht in einen Dauer-Ausnahmezustand à la française hineinrutschen. Deswegen ist der Ausnahmezustand auf maximal drei Monate begrenzt. Genug Zeit also für die Legislative ihre Hausaufgaben zu machen.
Neben dem Ausnahmezustand haben wir auch einige Verbesserungen im Kampf gegen den Terrorismus angemahnt. Auf europäischer und internationaler Ebene bedeutet dies eine bessere Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden. Wir sollten auch in diesem Bereich mehr Europa wagen. Zusätzliche Befugnisse für eine europäische Staatsanwaltschaft und den europäischen Gerichtshof wären durchaus sinnvoll. Nachholbedarf sehen wir auch bei einer zügigen Umsetzung der PNR-Richtlinie, um nur diese zu nennen.
Auf nationaler Ebene muss die Handlungsfähigkeit der Polizei, Justiz und des Geheimdienstes gestärkt werden. Dazu bedarf es Gesetzen, die wesentlichen Beanstandungen rechtlicher Natur, standhalten. Der Staatsrat stellt sich die Frage, ob diverse von der Regierung befürwortete Maßnahmen, diesen Ansprüchen gerecht werden. Dies muss überprüft werden.
Wie die letzten Tagen deutlich gezeigt haben, ist es mit einem besseren Schutz der Bürger alleine nicht getan. Auch die mehr oder weniger kritischen Infrastrukturen des Staates müssen besser geschützt werden. Cyberattacken auf Staatsdienste werden sich in Zukunft häufen. Es kann auch nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass Drittpersonen versuchen werden, Wahlvorgänge zu beeinflussen.
Wir stehen vor großen Herausforderungen. Unsichere Zeiten erfordern klare politische Vorgaben. Für mehr Sicherheit. Im Interesse aller.