Gemeindefinanzreform: Mehr Gerechtigkeit, mehr Transparenz, mehr Planungssicherheit

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10 Punkte für eine tiefergehende Reform

Die CSV schlägt folgende Punkte vor:

  1. In Zukunft sollen 10% vom Total der staatlichen Mehrwertsteuereinnahmen an die Gemeinden fließen.
  2. Im Gegenzug soll die Reform des nationalen Rettungswesens über den Staatshaushalt finanziert werden und die jährliche Beteiligung der Gemeinden an den Kosten des Rettungswesens (CGDIS) soll im Rahmen des Gesetzes festgelegt werden.
  3. Die Kriterien des Verteilungsschlüssels für nicht-zweckgebundene staatliche Zuwendungen an die Gemeinden sind: 1. die Einwohnerzahl (80%), 2. die Anzahl von bestehenden Arbeitsplätzen in den jeweiligen Gemeinden (3%), 3. sozio-ökonomischen Kriterien (9 bis 10 %) und 4. das Kriterium der sogenannten „surface verte“ (8%) . Mit diesem Kriterium wird den spezifischen Gegebenheiten flächenintensiver und vor allem ländlicher Gemeinden Rechnung getragen.
  4. Für einen Zeitraum von 5 Jahren soll eine Angleichung der nicht-zweckgebundenen Gemeindeeinnahmen an die staatlichen Einnahmen innerhalb der pluriannuellen Finanzplanung definiert werden.
  5. Jede Gemeinde soll nur für die Sozialabgaben seiner eigenen Gemeindebeamten aufkommen, die sie selbst eingestellt hat. Diese Sozialabgaben dürfen nicht vom Gesamtbetrag des FDGC abgezogen werden.
  6. Jede Gemeinde soll 2% ihrer kommunalen Gewerbesteuereinnahmen in den Beschäftigungsfonds einzahlen müssen.
  7. Die in Ballungsgebieten ansässigen Gemeinden sollen eine direkte Bezuschussung über den Staatshaushalt bekommen, um einen Teil der anfallenden Kosten im öffentlichen Personentransport auszugleichen. Dies gilt für die 9 TICE-Gemeinden und die Stadt Luxemburg.
  8. Dieser Ausgleich (Punkt 7) wird, wenn nötig, durch eine Anpassung der Kilometerpauschale finanziert. Die Kilometerpauschale kann fortan erst ab der sechsten Einheit steuerlich geltend gemacht werden, nicht wie bis dato ab der vierten Einheit. Dies würde 20-25  Millionen Euro an Mehreinnahmen bringen.
  9. In Sinne der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Luxemburg soll eine Reform der Gewerbesteuer durchgeführt werden um die Gesamtsteuerlast der Unternehmen mittelfristig unter 20% zu drücken.
  10. Parallel zu dieser Maßnahme soll eine Reform der Grundsteuer (aktuell 0,1% BIP) erfolgen, die dem Gemeindesektor mittelfristig neue Einnahmen in Höhe von 0,5% des Bruttoinlandproduktes einbringen soll.

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Der CSV- Verteilungsschlüssel

Im Vorschlag der CSV würden 89 Gemeinden mehr Zuwendungen bekommen als im aktuellen Berechnungsmodus. Lediglich 16 Gemeinden müssten in Höhe von 7,7 Millionen Euro kompensiert werden.

Im Regierungsvorschlag würden 74 Gemeinden mehr und 31 Gemeinden weniger Zuwendungen bekommen. 16,7 Millionen Euro müssten kompensiert werden.

Der CSV-Vorschlag würde gegenüber dem Regierungsvorschlag rund 9 Millionen Euro an Kompensierungen einsparen.

Urbane Gemeinden haben Kosten zu stemmen welche in kleineren, einwohnerschwächeren Gemeinden nicht anfallen, so zum Beispiel die Organisation eines öffentlichen Transportes. Daher wird vorgeschlagen, dass die in Ballungsgebieten ansässigen Gemeinden eine direkte Bezuschussung (Regionalfonds)über den Staatshaushalt bekommen, um einen Teil der anfallenden Kosten im öffentlichen Personentransport auszugleichen. Dies gilt für die 9 TICE-Gemeinden und die Stadt Luxemburg.

Dieser Ausgleich in Höhe von maximal 10,7 Millionen Euro für die 9 TICE-Gemeinden wird durch die Einsparungen im Kompensationsmodus (9 Millionen)  sowie, wenn nötig, einer Anpassung der Kilometerpauschale finanziert.