Am Freitag dem 5. August hat der Innenminister den Gesetzentwurf zum geplanten Kirchenfonds vorgestellt in den die Kirchen und Kapellen sowie weitere Vermögenswerte der 285 Kirchenfabriken überführt werden sollen. Die Bestimmungen des Gesetzentwurfs sollen, laut Innenminister, bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Die CSV lehnt den Gesetzesentwurf ab, so wie sie auch die Gesetze über die neuen Konventionen mit den Glaubensgemeinschaften und die Einführung des einheitlichen Werteunterrichts im Secondaire abgelehnt hat.
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird eine Reihe von elementaren Punkten über Bord geworfen. Die Grundlage des nun vorgestellten Gesetzentwurfes ist die Konvention, die zwischen den Vertretern des Erzbistums und der Regierung am 26. Januar 2015 unterzeichnet wurde (und wo das Erzbistum unter Druck handeln musste). Doch vom rechtlichen Standpunkt ist es äußerst fragwürdig, ob das Erzbistum überhaupt befugt war und ein Mandat hat, um mit der Regierung die Gründung eines Fonds zu vereinbaren in den die Besitztümer und Vermögenswerte der Kirchenfabriken überführt werden.
Zudem sieht die CSV im Gesetzentwurf einen flagranten Verstoß gegen die Gemeindeautonomie, da der Gesetzentwurf den Gemeinden untersagt, sich am Unterhalt von Kirchen und Kapellen zu beteiligen. Doch Kirchen und Kapellen sind ein wichtiger Teil des kulturellen Erbes in unseren Ortschaften. Das ist eine kulturhistorische Tatsache. Für viele Menschen ist dieses Erbe von identitätsstiftender Bedeutung und sie wollen, dass es bewahrt wird. Es kann den Gemeinden, die Kultur- und Sportprojekte sowie weltweit Entwicklungshilfeprojekte fördern und unterstützen, nicht verboten werden, ihr kulturelles und architektonisches Erbe zu pflegen und zu bewahren.
Die CSV wird den Staatsrat offiziell auffordern, sich mit der Frage zu beschäftigen, inwiefern die Bestimmungen des Gesetzentwurfs konform sind mit Artikel 107 der Verfassung sowie der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung.
Das sind nur zwei der Kritikpunkte, die von der CSV am Gesetzentwurf zum geplanten Kirchenfonds angebracht werden und die bedingen, dass die CSV ihn ablehnt.
Es gibt noch zahlreiche weitere Inkohärenzen und Widersprüche auf die die CSV eingehen wird. Das Prestigeprojekt von Rot, Blau und Grün hält nicht die Straße. Es steht rechtlich auf einer völlig ungeklärten Grundlage und gefährdet mit dem Verbot der Kofinanzierung durch die Gemeinden die Pflege und den Erhalt eines wichtigen Teils von unserem kulturellen und architektonischen Erbe.
Mitgeteilt vom CSV-Generalsekretariat