Prozedur zur Wahl eines nationalen Spitzenkandidaten eingeleitet

Der CSV-Nationalvorstand hat heute einstimmig beschlossen, die Prozedur zur Wahl eines nationalen Spitzenkandidaten einzuleiten (Artikel 76 der CSV-Statuten). Diese sieht als erste Etappe die Tagung des erweiterten Nationalvorstandes vor, der aus den CSV-Abgeordneten und den Mitgliedern des Nationalvorstandes besteht. Der erweiterte Nationalvorstand kann Kandidaten für eine nationale Spitzenkandidatur vorschlagen.

Nach einer Sondierung der möglichen Kandidaten wird der Nationalrat vor der Sommerpause eine Spitzenkandidatur vorschlagen. Die Wahl des Spitzenkandidaten obliegt dem Konvent der CSV, der voraussichtlich vor der parlamentarischen Rentrée im Herbst tagen wird.

Mitgeteilt vom CSV-Generalsekretariat