Wehrhafte Demokratie, starker Rechtsstaat

Claude Wiseler
Claude Wiseler

„Die Sicherheit der Bürger zählt für die CSV zu den Kernaufgaben des Staates. Eine Demokratie muss sich weh­ren können, ein Rechtsstaat stark sein. Und die Freiheit seiner Bürger schützen. Die Sicherheitspolitik muss der Terror-Wirklichkeit angepasst werden. Deshalb werden wir die Regierung bei Verfassungs-und Gesetzesänderungen un­terstützen, die in die richtige Richtung gehen“, so die Zu­sage von CSV-Fraktionschef Claude Wiseler am Dienstag auf Krautmarkt.

Auch als Oppositionspartei nehme man seine Landes­schutz-Verantwortung sehr ernst. „Justiz und Polizei brau­chen mehr Möglichkeiten, aber auch mehr Rechtssicher­heit“, forderte Wiseler. Wichtig sei eine Nachbesserung beim Srel-Gesetz: „Wir verstehen nicht, warum die Regierung beim Srel an der Obergrenze von 75 Mitarbeitern festhält.“

Auch für eine vorgezogene Ab­änderung von Artikel 32-4 der Verfassung über den Ausnah­mezustand stehe die CSV be­reit. „Wir sind einverstanden, dass der Ausnahmezustand auch bei einer nationalen Krise ausgerufen werden kann. Doch wir brauchen klare Definitio­nen und Verhältnismäßigkeit. Nicht den permanenten Aus­nahmezustand.“ Im Ernstfall dürfe es keine Grauzonen ge­ben: „Dann müssen alle Maß­nahmen griffbereit sein.“ Das Parlament müsse mitbestim­men. Etwa über eine Bestäti­gung des Ausnahmezustands nach französischem Modell. Wiseler erinnerte daran, dass manche Regierungsparteien in ihrer Oppositionszeit eine an­dere Sicherheitslinie vertreten hätten. So seien von sozialisti­scher und grüner Seite sowohl Luc Frieden als auch Henri Grethen als „Big Brother“ dif­famiert worden.

Gilles Roth
Gilles Roth

Im Anschluss befürwortete der CSV-Vize-Fraktionspräsi­dent Gilles Roth den Einsatz von Staats-Trojanern, also von verdeckten Online-Durchsu­chungen von Computerdaten, Emails und Kommunikations­netzen. „Aber Kontrolle muss sein. Der Schutz der Privat­sphäre muss die Regel, der Eingriff in dieselbe die Aus­nahme bleiben.“ Trojaner müssten auf terroristisch rele­vante Bereiche begrenzt wer­den. „Deshalb brauchen wir eine Auflistung aller Fälle, in denen sie benutzt werden dür­fen. Wir brauchen richterliche Beschlüsse und unabhängige Kontrollen der Kontrolleure.“ Beim Informationsaustausch müsse der Terrorismusbegriff nach Luxemburger Recht in­terpretiert werden. Bei polizei­lichen Datenbanken brauche man das längst überfällige Reglement für diese Verzeich­nisse. Sonst gäbe es hierfür 2016 keine legale Basis mehr. „Grundsätzlich müssen sowohl die Verhältnismäßigkeit der Mittel als auch das Gleichge­wicht zwischen Freiheit

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