Mandatsbegrenzung: Eine weniger relevante Frage?

Wenn über das Referendum vom 7. Juni diskutiert wird, steht hauptsächlich das Ausländerwahlrecht im Vordergrund. Die beiden anderen Fragen (aktives Wahlrecht für Jugendliche ab 16 Jahren und die Begrenzung der Amtsdauer für Regierungsmitglieder auf zehn aufeinander folgende Jahre), die die Bürger und Bürgerinnen am 7. Juni im Rahmen des Referendums beantworten sollen, werden oft stiefmütterlich behandelt.

Doch gerade und insbesondere die Frage der Mandatsbegrenzung für Regierungsmitglieder ist eine Frage die durchaus weitreichende Folgen haben kann. Die Diskussion über eine zeitliche Begrenzung politischer Mandate ist nicht neu. Wenn manche Länder die Mandatsdauer der gewählten Staatsoberhäupter begrenzen, gibt es doch kein europäisches Land in dem die Mandatsdauer der Regierungsmitglieder beschränkt wird. Dies zeigt, dass die Frage komplexer ist als von den Regierungsparteien dargestellt.

Politische Erfahrung ist eine wichtige Voraussetzung für das Amtsgeschäft. Insbesondere Luxemburg konnte sich bisher auf europäischer und internationaler Ebene behaupten, weil unser Land sich auf erfahrene Regierungsmitglieder mit großer Sachkenntnis stützen konnte. Die politische Erfahrung eines Regierungsmitglieds ist für ein kleines Land wie Luxemburg, die beste Garantie, um sich auf dem internationalen politischen Parket durchzusetzen beziehungsweise um seine Interessen und die seiner Bürger und Bürgerinnen besser zu wahren.

Politische Erfahrung steht keineswegs im Widerspruch zur politischen Erneuerung, wie oft verzerrt dargestellt wird. Die CSV ist der Meinung, dass die Politik die Wähler nicht bevormunden soll. Letztere sollen frei entscheiden können, welche Personen die Interessen des Landes und seiner Bürger am besten vertreten.

Politische Erneuerung kann nicht erzwungen werden.

Claude Wiseler
CSV-Fraktionspräsident