Nein zum europaweiten Verkehr von “Gigalinern”

Am Mittwoch hat die EU Kommission den seit langem angekündigten Text zur Überarbeitung der erlaubten Längen und des Gewichtes von LKWs vorgestellt. Der ursprüngliche Text von 1996 wird an die Entwicklungen und die aktuellen Gegebenheiten im internationalen Straßentransport angepasst. Hauptmotive dafür sind laut Kommission vor allem ” eine Verbesserung der Straßensicherheit und Umweltmaßnahmen durch Reduzierung des CO2 Ausstoßes”.

Als Mitglied des Verkehrsausschusses des Parlamentes begrüßt Georges Bach die meisten Vorschläge der Kommission: “Durch eine verbesserte Aerodynamik von Lastwagen lassen sich deren CO2 Emission deutlich verringern. Neue alternative Antriebssysteme wie Hybrid- oder Elektromotoren haben auch Auswirkungen auf das Gewicht  der Lastwagen und Reisebusse und dem wird hierbei Rechnung getragen. Ich befürworte auch die neuen Vorschläge für verbesserte und effektivere Kontrollen der Lastwagen und im Falle von Verstößen wie z.B. bei Überladung, die Verhängung von wirksamen Sanktionen gegen die betroffenen Unternehmen. Nachlässige Durchsetzung und Kontrolle der bestehenden Regeln stellen heute einen wesentlichen Schwachpunkt dar.”

In einem anderen Punkt hat Georges Bach allerdings erhebliche Bedenken: “Ich spreche mich entschieden gegen den geplanten Vorschlag aus, bis zu 60 Tonnen schwere “Gigaliner” auch im grenzüberschreitenden Verkehr in der EU zu erlauben. Wenn einzelne Länder dies im Inland machen, ist das eine Sache der Subsidiarität. Sobald sie aber über die Grenzen fahren dürfen, entsteht Wettbewerbsdruck auf die Nachbarländer. Besonders für Durchgangsländer wie Luxemburg würden zunächst einmal enorme Kosten entstehen für eine Anpassung der Straßeninfrastruktur: Brücken, Tunnel, Tankstellen Autobahnparkplätze etc. müssten an die neuen Fahrzeuge angepasst werden. Die Auswirkungen auf die Straßenverkehrssicherheit sind dabei noch gar nicht abzuschätzen. Dieser Vorschlag muss im Parlament noch eingehend überarbeitet werden.”

Georges Bach, Straßburg, den 15. April 2013