Die 16. Vertragsstaatenkonferenz endete in Bangkok mit einer positiven Note, wurde doch endlich der erhoffte Durchbruch in der langjährigen Forderung erreicht, den illegalen Handel mit gefährdeten Arten zu unterbinden. Seit der Konferenz von Nagoya im Dezember 2010 und weiteren den Umweltkonferenzen auf weltweiter Ebene stehen der Schutz der Biodiversität sowie der Umweltschutz im Mittelpunkt der Diskussionen. Laut den Unterlagen der Vereinten Nationen bedroht der illegale Handel mit gefährdeten Tieren und Pflanzen nicht nur die biologische Vielfalt, sondern führt zur Destabilisierung und schwört lokale und regionale Konflikte hervor. Von hohem Interesse hat die vom WWF eingereichte Petition mit 1,5 Millionen Unterschriften zum Handelstop gesorgt; dies beweist, die Menschen nehmen die negativen Signale der Natur wahr.
Dem Kampf gegen den illegalen Handel mit Elfenbein war die höchste Priorität eingeräumt worden, denn die Wilderei gegen Elefanten ist mittlerweile außer Kontrolle geraten, wie dies unzählige Berichte und Dokumente unterstreichen. Es wurde berichtet, dass über 30.000 Tiere in Afrika im Jahr 2012 getötet wurden. Dass es nunmehr in Thailand gelang, dieses unselige Treiben zu beenden, kann als Erfolg gewertet werden, nutzten doch die Schmuggler dieses Land, um das Elfenbein aus Afrika auf den asiatischen Markt, insbesondere nach China, zu bringen.
Auch wenn nun ein Dokument unterzeichnet wurde, dürfte das „Abmetzeln“ in Afrika noch eine Zeitlang weitergedeihen, da die Regierungen oft nicht imstande sind, den Wildern das Handwerk zu legen. Wenn diesen Staaten keine schnelle Hilfestellung gewährleistet wird, dann werden die Tierpopulationen derart reduziert, dass ihre Reproduktionsrate ernsthaft in Frage gestellt wird.
Neben dem Abkommen mit Bezug auf das Elfenbein, wurden weitere Arten in das Abkommen aufgenommen, um ihnen den nötigen Schutz zu geben. Gefährdete Hölzer u.a. Palisander und Ebenholz, verschiedene Schildkrötenarten und bedrohte Haie sowie Rochen werden nunmehr stärker geschützt. Hinsichtlich des illegalen Handels mit Edelhölzern wurde vermerkt, dass die Exportländer nur Lizenzen ausgeben dürfen, wenn die Bestände nicht gefährdet sind. Die Importeure, hier ist die Europäische sicherlich gefordert, müssen sich vergewissern, dass das gelieferte Holz nicht aus den Beständen stammt, welche als schützenswert eingestuft wurden.
Die Artenschutzkonferenz hat verlautbart, dass der internationale Handel mit einigen bedrohten Haifischarten künftig nur noch erlaubt wird, wenn die Bestände, aus Gründen der Reproduktion, nicht gefährdet sind. Etwa 100 Millionen Haie werden jährlich von den Fischern und den Fangflotten aus 26 Nationen gefischt. Die bedrohten Haifischarten machen laut den Konferenzunterlagen nur etwa sechs Prozent aus und die Haifischbestände haben sich während den vergangenen Jahrzehnten um bis zu 90 Prozent in den Ozeanen verringert.
Als lobenswert dürfte erwähnt sein, dass die Europäische Union die Ländern mit 1,2 Millionen Euro unterstützt. Hinsichtlich des illegalen Handels mit Edelhölzern wurde vermerkt, dass die Exportländer nur Lizenzen ausgeben dürfen, wenn die Bestände nicht gefährdet sind. Die Importeure, hier ist die Europäische sicherlich gefordert, müssen sich vergewissern, dass das gelieferte Holz nicht aus den Beständen stammt, welche als schützenswert eingestuft wurden.
Dieses Abkommen hat sicherlich Signalwirkung hinsichtlich der weltweiten Diskussionen zum Umweltschutz, sodass die kommende Umweltkonferenz der Vereinten Nationen in Warschau im Dezember 2013 auch mit einer positiven Note abschließen dürfte.