Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften

Wir unterstützen Kultusminister François Biltgen in seinen Bemühungen, eine breite Diskussion über das zukünftige Verhältnis zwischen Staat  und Religionsgemeinschaften zu fördern.

Wir wollen das System der Konventionen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften beibehalten. Dafür hatte sich auch das Parlament ausgesprochen.

Religionen können nur eine Konvention mit dem Staat abschließen wenn sie

  • weltweit anerkannt sind
  • die freiheitlich demokratische Grundordnung des Landes respektieren.
  • Die Gemeinschaften müssen eine gewisse Anzahl an Gläubigen aufweisen und repräsentativ im Land vertreten sein.

Diese Bedingungen wurden vom Parlament in einer Motion festgehalten und sollen ergänzt werden. Dabei wollen wir uns an den Richtlinien der OSZE orientieren, die auch von den Experten für den nun vorliegenden Bericht herangezogen wurden. Dabei geht es:

  • Um die persönliche Freiheit
  • Um die Gleichbehandlung der Gemeinschaften
  • Um die Neutralität und die Unparteilichkeit des Staates
  • Um Transparenz und Toleranz

Wir wollen diese Kriterien in einem Gesetz verankern.

Dem Vorschlag der Experten, dass die Konventionierung via ein Zweistufensystem geregelt wird, verschließt die CSV sich nicht. Wir halten es aber für angebracht, in absehbarer Zeit bereits eine Konvention mit der moslemischen Glaubensgemeinschaft abzuschließen.

So wie es in der Motion von Juni 2011 ebenfalls heißt, sollen die Erfahrungen aus den bestehenden Konventionen ausgewertet werden.

Kirchenfabriken

Das Dekret aus dem Jahre 1809, welches die Funktion der Kirchenfabriken regelt, muss reformiert und durch ein Gesetz ersetzt werden. Darin soll das Verhältnis zwischen den verschiedenen Glaubensgemeinschaften und den staatlichen Ansprechpartnern auf nationaler und kommunaler Ebene transparent geregelt werden.

Die Nutzung von Kirchen und  Gebetshäusern soll mit den Religionsgemeinschaften ausgehandelt und gegebenenfalls in die respektive  Konvention einfließen. Wohl können nicht religiöse Aktivitäten stattfinden, dies muss aber mit dem nötigen Respekt vor Geschichte, Bestimmung und Würde des Hauses geschehen.

Religionsunterricht

Wir verweisen auf das Regierungsprogramm in dem festgehalten wurde, dass es hinsichtlich des Religionsunterrichtes beim Status Quo bleiben soll. Die Schüler sollen also weiterhin die Wahl zwischen Religionsunterricht und Ethikunterricht haben.  Dieses System der freien Wahl zwischen zwei philosophischen Richtungen hat sich bewährt und trägt den demokratischen Rechten sowie dem Zustand der Luxemburger Gesellschaft Rechnung. Deshalb soll es  auch weiterhin in den Schulen angeboten werden.

Kirchensteuer

Die CSV ist der Meinung, dass eine Kirchensteuer in Luxemburg, wie es auch die Experten hervorgehoben haben, eine Reihe schwerwiegender Nachteile mit sich bringen würde.

Sie wäre antidemokratisch, weil nur die Steuerzahler entscheiden könnten, welche Religionsgemeinschaften unterstützt würden. 40% der Bevölkerung aber zahlen keine Steuern.

Sie wäre auch europarechtlich gesehen bedenklich,  weil ja über 40% der Arbeitnehmer Grenzgänger sind und kaum einer hiesigen Religionsgemeinschaft angehören.

Auch  stellt sich die Frage, ob die Einführung einer solchen individuell gestalteten Kirchensteuer nicht auch auf anderen Ebenen wie z.B. in der Sport- und Kulturpolitik Forderungen nach einer vom Steuerzahler selbst gestalteten Weichenstellung stellen würde.

Eine solche individuelle Steuer wäre indirekt auch ein Verstoß gegen den Datenschutz.