Am 11. Dezember hat die ADR im Parlament die Änderung von Artikel 34 der Verfassung mitgetragen. Alle vier Abgeordneten der ADR stimmten für die Vorlage, nach der in Zukunft der Großherzog Gesetze nur noch bekanntmachen, jedoch nicht mehr gutheißen soll.
Fernand Kartheiser hat sich dazu bekannt, den Initiator der Referendum-Initiative zu unterstützen und zu beraten. Kartheiser ist Mitglied der ADR und wird nächstes Jahr für diese Partei kandidieren. Er selbst behauptet, die ADR habe mit seiner Unterstützung für das Referendum nichts zu tun. Die CSV fordert nun die ADR auf, öffentlich zu erklären, wie sie zu einem Referendum über Artikel 34 der Verfassung steht. Die ADR soll den Wählern klar und deutlich sagen, ob sie will, dass die von ihr mitgestimmte Verfassungsänderung in Kraft tritt und so eine Staatskrise vermieden wird, oder ob sie will, dass durch ein angefragtes Referendum der Großherzog das Euthanasiegesetz nicht unterschreibt. Sollte sie letzeres auch nur billigend in Kauf nehmen, muss sie den Luxemburgern mitteilen, dass sie den Staatschef in eine unmögliche Situation bringen will.
Mitgeteilt vom Generalsekretariat der CSV