Zu guter Letzt …

Verfassungsreform hin, Euthanasiedebatte her: Wenn sich das Parlament heute mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie befasst, dürfte dies die Bürger und ihr Budget besonders interessieren. Gemäß dem Kostendeckungsprinzip, das die Direktive ab 2010 vorschreibt, werden die Gebühren für Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung landesweit eine Anpassung nach oben erfahren.

27 Sitzungen und 17 Gutachten: Allein diese beiden Zahlen veranschaulichen, dass der parlamentarische Innenausschuss einen langen und bisweilen steinigen Weg zurückzulegen hatte. Fünf Jahre, nachdem die Direktive 2000/60/CE hätte umgesetzt sein müssen und gerade noch rechtzeitig, ehe der Europäische Gerichtshof das Großherzogtum zur Kasse bittet, wird der Entwurf zum Wasserrahmengesetz, mit dem eine Vielzahl an nationalen Bestimmungen angepasst wird, heute die Ziellinie überqueren. Als letztes Land wird der Musterschüler Luxemburg die Richtlinie umsetzen.

Beteiligung der Bürger, Gesundung der Gewässer

Mit dem neuen Gesetz werden die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen, damit ein guter Zustand der Gewässer angestrebt werden kann“, unterstreicht Marco Schank, Präsident der Innenkommission und Berichterstatter, die Bedeutung des Wasserrahmengesetzes. Der CSV-Abgeordnete weist darauf hin, dass die Politik künftig über Instrumente verfüge, um den Bürgern den Wert des Wassers zu vermitteln. So sollen die Menschen auch aktiv in den Umgang mit dem kostbaren Gut eingebunden werden. Dies kann durch Flussverträge geschehen, wie sie an der Attert bestehen und sich an der Obersauer in Ausarbeitung befinden.

Doch es war weder die Beteiligung der Bürger noch die bis 2015 anzustrebende Gesundung der Gewässer, die in den zurückliegenden Wochen und Monaten für Diskussionsstoff sorgte. Die Debatten um die Wasserrahmengesetzgebung drehten vornehmlich um die Preisgestaltung und das Kostendeckungsprinzip.

Auf dem Papier ist die Rechnung einfach: Sämtliche Parameter der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung müssen in die Kostenberechnung einfließen und münden schließlich im reellen Preis für das Wasser. Als Richtwert wurden 4,5 Euro je Kubikmeter angegeben – wobei in der Praxis je nach Zustand der Infrastrukturen und Zahl der Investitionen erhebliche Kosten- und Preisunterschiede von einer Gemeinde zur anderen zustande kamen.

Besonders benachteiligt fühlten sich bei diesem Modell die Gemeinden im ländlichen Raum, die bei einer relativ dünnen Besiedlung über teils sehr große (Ab)wassernetze verfügen. „Wir müssen auch das Prinzip der Solidarität berücksichtigen“, so Marco Schank, unter dessen Federführung sich der zuständige Parlamentsausschuss auf einen Ausgleichsmechanismus verständigte. Konkret bedeutet dies, dass die neue Gesetzgebung Kompensierungen vorsieht, wenn geografische, topografische und ökologische Begebenheiten zu erheblichen Preisdifferenzen führen. „Diese Möglichkeit ist auch in der Richtlinie vorgesehen“, betont der Berichterstatter, für den feststeht, dass eine kostendeckende Preisgestaltung den Solidaritätsgedanken nicht ausschließen darf. „Der ländliche Raum darf die Rechnung nicht bezahlen.“

Staat und Gemeinden: Hausaufgaben für 2009

Mit diesem Passus sind die Gemeinden aber nicht davon entbunden, ihre Preisgestaltung mit Blick auf den Januar 2010 zu überdenken. Aufgabe der Regierung wird es sein, die Idee des Ausgleichsmechanismus in die Tat umzusetzen. „Der Staat muss einen fairen und gerechten Wasserpreis gewährleisten“, meint Schank. In dem Sinn schlägt das Parlament vor, dass die Kompensierungen via Staatshaushalt erfolgen sollen.

Letztlich sollen diese Ausgleichszahlungen auch dazu führen, dass sich der Wasserpreis landesweit nahe an einem einheitlichen Preis bewegen wird. 

Quelle: Luxemburger Wort, 11. Dezember 2008, Marc Schlammes