Unterstützung für die Kleinanleger

Die Finanzkrise erscheint in der veröffentlichten Meinung als eine Angelegenheit, die Banken und Staaten quasi alleine betrifft. Kreditinstitutegeraten in Schwierigkeiten, Staaten helfen. So wird es seit Wochen dargestellt. Ein Teil der Realität wird dabei allerdings überspielt. Von Michel Wolter, CSV Fraktionspräsident, Soziale Fortschrëtt, Oktober 2008

 Denn auch Banken sind Aktiengesellschaften. Aktiengesellschaften, die ihren Kunden in den letzten Jahren massiv dazu geraten haben, ihr Geld ebenfalls in – oft hauseignen – Aktien anzulegen, anstatt sich mit den Renditen auf Spar- und Terminkonten zu begnügen. Genau diese Kunden verlieren nun große Teile ihres Ersparten. 

Jeder, der in Aktien anlegt, muss wissen, dass man auf diese Art viel Geld gewinnen, aber eben auch viel verlieren kann. Nur: wenn schon Anlageberater intensiv dazu raten, die konservativeren Anlagen mit weniger Rendite durch solche zu ersetzen, mit denen potenziell richtig verdient werden kann, dann kann man es niemandem verübeln, wenn er seinem Bankberater glaubt. Besonders, wenn diese Unterstützung für die Kleinanleger Berater wohl sehr oft „vergessen“ haben, ihre Kunden über die wirklichen Risiken des Aktiengeschäfts zu informieren. 

Erste Schritte zum Schutz der Sparer wurden bereits unternommen. So stellt der Gesetzvorschlag über die Kompensation zwischen Konten eines und desselben Inhabers im Fall der Insolvenz seiner Bank sicher, dass in Zukunft mehr Gerechtigkeit für die Sparer herrschen wird. Bis jetzt war es so, dass wenn eine Bank in Konkurs gegangen wäre, sie sofort alle Kredite zurückgefordert hätte, während die Guthaben nur bis 20.000 Euro garantiert waren. Jemand, der also 100.000 Euro Guthaben bei seiner Bank hatte und 50.000 Euro Kredit, hätte von den 100.000 Euro 80.000 verloren, weil nur 20.000 vom Depot-Garantiemechanismus abgedeckt waren. Gleichzeitig hätte seine Bank die 50.000 Euro laufenden Kredit zurückgefordert. Resultat der Operation: 80.000 Euro weg, und 50.000 sofort zurückzahlen. Der betroffene Sparer wäre also seiner Bank plötzlich netto 30.000 Euro schuldig gewesen, obwohl er vor der Bankpleite 100.000 Euro besaß und nur 50.000 schuldete. 

In Zukunft soll es in einem solchen Fall zuerst zur Kompensation kommen: der Kunde verfügt über 100.000 Euro und ist 50.000 schuldig, also gleicht die Bank den Kredit mit dem Guthaben des Kunden aus, dessen positiver Kontostand nach der Kompensation noch 50.000 Euro beträgt. Sogar wenn der Garantiemechanismus nur bis 20.000 Euro spielen würde – das sollen allerdings demnächst 100.000 Euro sein – hätte der Kunde die netto noch übrig, anstatt der Bank 30.000 zu schulden. Dieser Kompensationsmechanismus war eine CSV-Idee und befindet sich auf dem Instanzenweg. Wir hoffen, dass er schnell die Prozedur durchlaufen kann und noch vor Jahresende zusammen mit anderen Elementen des Anlegerschutzes im Parlament zur Abstimmung kommen kann – vor allem dem Anheben der Depotgarantie auf 100.000 Euro, das die Regierung vorschlägt. Wir glauben, dass Vertrauen in die Banken und den Kreditmechanismus nur dann wirklich wiederhergestellt werden kann, wenn auch die Kleinanleger ernst genommen werden und die Politik versucht, ihnen unter die Arme zu greifen. In einer sozialen Marktwirtschaft sind auch die Sparer wichtig.

Michel Wolter, CSV Fraktionspräsident, Soziale Fortschrëtt, Oktober 2008