Das neue Einbürgerungsrecht

Das neue Einbürgerungsrecht

Wer ist Luxemburger?

1. Das Kind eines Luxemburgers oder einer Luxemburgerin. Die Elternschaft muss vor dem 18. Lebensjahr des Kindes festgestellt werden. 2. Kinder, die in Luxemburg geboren werden und deren Eltern nicht bekannt oder staatenlos sind.

Wie wird man Luxemburger?

In Zukunft nur noch durch Einbürgerung. Die bisherige Möglichkeit der Option entfällt. Großjährige Ausländer, die seit mindestens sieben Jahren in Luxemburg leben, können einen Antrag bei der Gemeindeverwaltung ihres Wohnorts einreichen. Einbürgerungswillige müssen zumindest eine der Amtssprachen beherrschen und einen Sprachtest im Luxemburgischen bestanden haben. Zudem müssen die Antragsteller drei Bürgerkundekurse belegen. Kurse über die Institutionen des Staates und die Grundrechte sind Vorschrift. Von diesen Voraussetzungen sind Ausländer ausgenommen, die mindestens sieben Jahre in Luxemburg zur Schule gingen oder vor dem 31. Dezember 1984 eine Aufenthaltsgenehmigung erhielten. Weiterhin dürfen die Antragsteller nicht zu einer Gefängnisstrafe von über einem Jahr verurteilt worden sein. Der Justizminister befindet allein über die Einbürgerungsanträge innerhalb von acht Monaten. Bisher lag die letzte Entscheidung beim Parlament. Gegen die Entscheidung des Justizministers kann vor dem Verwaltungsgericht geklagt werden.

Doppelte Staatsbürgerschaft:

Das Einbürgerungsrecht wird nicht mehr vorschreiben, dass ein Ausländer seine bisherige Nationalität ablegen muss, um Luxemburger zu werden. Ob jemand zwei Staatsbürgerschaften haben kann, hängt allerdings auch vom Recht des Heimatlandes ab. Frankreich, Deutschland, Belgien, Portugal, Spanien und Italien erlauben mehrere Staatsbürgerschaften.

Quelle: Luxemburger Wort, 15. Oktober 2008, LZB