Erweiterter Nationalrat verdeutlicht die Positionen der CSV

Im Mittelpunkt des erweiterten CSV-Nationalrats vom 24. Oktober 2007 standen Fragen zu den Beziehungen zwischen Staat und Glaubensgemeinschaften, zum Stellenwert des Religionsunterrichts in den Schulen sowie zur Rolle des Islams in Europa

Die Mitglieder des CSV-Nationalrats konnten zu Referaten von Migrationsexpertin Agnès Rausch, dem Bistumsbeauftragten für Religionsunterricht Jean-Louis Zeien sowie von Paul-Henri Meyers, CSV-Abgeordneter und Verfassungsexperte Fragen stellen und eigene Kommentare abgeben. 

Was die Beziehungen zwischen Staat und Glaubensgemeinschaften betrifft, ist in den Augen der CSV die Religion nicht ausschließlich der Privatsphäre zugehörig. Es gilt, zwischen Staat und Glaubensgemeinschaften auf strukturierte Beziehungen zu achten. 

Bezüglich Religions- und Werteunterricht strich François Biltgen hervor, dass die Wahlmöglichkeit bestehe wobei Eltern und Schüler sich mehrheitlich für den Religionsunterricht entschieden. Weder wäre die Abschaffung des Religionsunterrichts ein Fortschritt noch würde eine solche automatisch die Qualität des Werteunterrichts erhöhen (siehe auch anbei offener Brief von CSV Parteipräsident François Biltgen an LSAP Parteipräsident Alex Bodry). Dennoch verschließt sich die CSV keiner Diskussion über die Art und Weise wie Werteunterricht vermittelt wird. 

Zur Rolle des Islams in Europa stellte der CSV Parteipräsident fest, dass nur die Gestaltung eines strukturierten Dialogs mit der muslimischen Gemeinschaft dem Risiko einer Ghettoisierung, bzw. von Kommunitarismus vorbeuge. Gleichzeitig setzt dieser Dialog in den Augen von François Biltgen voraus, dass die Bereitschaft zum Entgegenkommen von beiden Seiten getragen wird. Niemand könne seinen Glauben als Argument anführen, um gegen die Grundregeln unseres demokratischen Gemeinwesens und gesellschaftlichen Zusammenlebens zu verstoßen. 

Parteipräsident François Biltgen bekräftigte ebenfalls die Haltung der CSV zum Gesetzesprojekt über die Palliativpflege und Sterbebegleitung. Unbeschadet der Tatsache, dass es in der CSV bei Gewissensfragen keinen Fraktionszwang gibt, steht sie auf der Grundlage ihres Selbstverständnisses als christliche Partei und ihres Grundsatzprogramms zum Gesetzesprojekt der Regierung und lehnt die Gesetzesvorlage Err/Huss ab.