Rechte des Kindes

In einer schriftlichen Erklärung bezieht der CSV-Europaabgeordnete Jean Spautz Stellung zu den Rechten des Kindes.
Schriftliche Erklärung über die Rechte des Kindes

Das Europäische Parlament,

– gestützt auf die UN-Konvention über die Rechte des Kindes, insbesondere Artikel 7,

– gestützt auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, insbesondere Artikel 24,

– gestützt auf Artikel 116 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass jedes Jahr weltweit etwa 48 Millionen Kinder bei ihrer Geburt nicht registriert werden und demzufolge niemals eine Geburtsurkunde besitzen und keinen Namen haben werden,

B. in der Erwägung, dass die Registrierung nach der Geburt und die Beurkundung der Geburt Voraussetzungen für die Inanspruchnahme zahlreicher sozialer Rechte sind,

C. in der Erwägung, dass diese Kinder keinerlei Schulbildung genießen können, da sie ohne Geburtsurkunde nicht in einer Schule eingeschrieben werden können und vielfach keinen Zugang zu gesundheitlichen und sozialen Diensten haben,

D. in der Erwägung, dass die nicht erfolgte Beurkundung der Geburt diese Kinder jeder Zukunftsperspektive und der Möglichkeit, einen Platz in der Gesellschaft zu finden, beraubt,

E. in der Erwägung, dass diese Kinder nicht nur für den Staat nicht sichtbar sind, sondern auch für die Gesellschaft, was bedeutet, dass nicht nur keine Behörde oder Institution sich für sie verantwortlich fühlt, sondern auch, dass ihre Probleme und Schwierigkeiten vielfach von der Gesellschaft nicht wahrgenommen werden,

F. unter Hinweis darauf, dass 191 UN-Mitgliedstaaten die UN-Konvention über die Rechte des Kindes unterzeichnet und ratifiziert haben, die in Artikel 7 Absatz 1 besagt: “Das Kind ist unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen und hat das Recht auf einen Namen von Geburt an, das Recht, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben und soweit möglich das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden”,

1. fordert die Vereinten Nationen auf, Druck auf die UN-Mitgliedstaaten auszuüben, damit diese für eine striktere Einhaltung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes und des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte sorgen;

2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner dem Rat, der Kommission und dem Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Menschenrechte zu übermitteln.