Kernpunkte der Verfassung

Sie steht im Mittelpunkt vieler Diskussionen. Was steht in der EU-Verfassung. Hier einige Kernpunkte in Kurzform beschrieben

Europa soll demokratischer, transparenter und effizienter werden. Diesem Ziel dient die erste EU-Verfassung, die von den Staats- und Regierungschefs der 25 Mitgliedsländer im Oktober 2004 unterzeichnet wurde und die nun in den 25 EU-Staaten ratifiziert werden. Hier einige Kernpunkte:

Die Ratifizierungsprozedur des Vertrags – Der Verfassungsvertrag wird erst wirksam, wenn alle Mitgliedsländer ihn ratifiziert, das heißt durch Parlaments- oder Volksentscheid gebilligt haben. Das soll spätestens 2007 der Fall sein. Sollte die Verfassung bis dahin nicht überall akzeptiert sein, muss sich ein Gipfeltreffen damit befassen.
Die Präambeltexte – Sie beginnen mit den Worten: “Schöpfend aus den kulturellen, religiösen und humanistischen Überlieferungen Europas…”. Die europäische Charta der Grundrechte ist Bestandteil des EU-Grundgesetzes.

Was ändert sich konkret auf institutioneller Ebene?
Das EU-Parlament
– Das Europaparlament erhält mehrere zusätzliche Kompetenzen. Im Regelfall entscheidet es bei der europäischen Gesetzgebung mit. So müssen ebenfalls bei der Wahl des Kommissionspräsidenten die Mehrheitsverhältnisse im Parlament berücksichtigt werden.
Das Führungsgremium – Die Spitze der EU besteht demnächst aus drei Personen mit unterschiedlichen Kompetenzen:
Der Kommissionspräsident, der Außenminister und der Präsident des Europäischen Rates der Staats- und Regierungschefs, dessen Amtszeit dauert nicht mehr nur noch sechs Monate, sondern wird auf zweieinhalb Jahre ausgedehnt und kann ein Mal verlängert werden.
Die Kommission – Bis zum Jahr 2014 wird jedes Land weiterhin einen Kommissar nach Brüssel entsenden. Zur Steigerung der Effizienz wird jedoch in der Folge die Zahl der Kommissare auf zwei Drittel der EU-Länder reduziert, dies entsprechen dem Prinzip der so genannten gleichberechtigten Rotation.
Der Außenminister – Der Außenminister übernimmt die Aufgaben des außenpolitischen Beauftragten des EU-Rats und des EU-Kommissars für Außenbeziehungen (“Doppelhut”). Er ist zudem Vizepräsident der Kommission und leitet einen diplomatischen Dienst der EU.

Was ändert sich bei Abstimmungen?
Die Verfahren der Abstimmung
– Es gilt künftig die “doppelte Mehrheit”: Ein Beschluss auf der Grundlage eines Vorschlags der EU-Kommission wird dann gefasst, wenn 55 Prozent oder mehr der Mitgliedstaaten (mindestens jedoch 15 Länder) zustimmen. Diese müssen allerdings mindestens 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren. Mindestens vier Länder sind nötig, um einen Beschluss blockieren zu können.
Das Veto-Recht – Es gibt künftig mehr Politikbereiche, in denen mit Mehrheit entschieden werden kann. Das Veto-Recht gilt jedoch weiter für die Steuerpolitik, weitgehend ebenfalls für die Außen- und Sicherheitspolitik. Erschwert sind aber Mehrheitsentscheidungen im Bereich der Innen- und Justizpolitik. Dafür gibt es die Möglichkeit der “strukturierten Zusammenarbeit”: Länder, die in bestimmten Bereichen enger kooperieren wollen, können das tun.

Verschiedenes
Das Referendum / Die Bürgerbegehren
– Wenn eine Million Bürger aus EU-Ländern mit Unterschriften ein Gesetz verlangen, muss die Kommission tätig werden und einen Vorschlag machen.
Der Austritt – Jeder Mitgliedstaat kann aus der Union auch wieder austreten.