Zukunftsorientierten Grundausrichtung des Gesetzes über die kommunale Flächennutzung

Das CSV-Nationalkomitee befasste sich in seiner Sitzung vom 26. April 2005, in Anwesenheit von Innenminister Jean-Marie Halsdorf, mit dem Gesetz über die kommunale Flächennutzung und Entwicklung des städtischen Raums

PRESSEMITTEILUNG

Das CSV-Nationalkomitee befasste sich in seiner Sitzung vom 26. April 2005, in Anwesenheit von Innenminister Jean-Marie Halsdorf, mit dem Gesetz über die kommunale Flächennutzung und Entwicklung des städtischen Raums.

Das Gesetz vom 19. Juli 2004 bettet die Raumplanung auf Gemeindeebene in den Kontext der Landesplanung ein. Es entspricht den Zielsetzungen des Integrativen Verkehrs- und Landesentwicklungskonzept (IVL), das auf die Reduzierung der Verkehrsbewegungen, den Ausbau des öffentlichen Transports, eine überlegte Bebauungspolitik und den Erhalt der Grünflächen abzielt.

In den Augen des CSV-Nationalkomitees ist das Gesetz über die kommunale Flächennutzung damit wichtiger Bestandteil einer Politik, die zum Ziel hat, die Grundlagen der Lebens- und Wohnqualität in den Gemeinden zu bewahren und auszubauen. Die CSV bekennt sich zur Grundausrichtung dieses zukunftsorientierten Gesetzes, das besonders den Gemeindeverantwortlichen mehr Verantwortung und einen größeren Gestaltungsspielraum bei der Flächennutzung und Stadtentwicklung gibt. Es stärkt die kommunale Selbstverwaltung und entspricht dem Subsidiaritätsgedanken, der einer der Grundprinzipien der CSV ist.

Seine Bestimmungen schaffen die Voraussetzungen für eine nachhaltige und kohärente Entwicklung auf Gemeindeebene. Es ist ein notwendiges Instrument, um die verfügbaren Flächen möglichst rational zu bebauen und eine unnötige Flächenversieglung zu vermeiden. Damit trägt das Gesetz vom 19. Juli 2004 vor allem dazu bei, Entwicklungsperspektiven und Lebensgrundlagen für künftige Generationen zu erhalten.

Die CSV begrüßt in diesem Sinne auch das Zusatzgesetz, das von Innenminister Jean-Marie Halsdorf auf den Instanzenweg gebracht wurde und das auf verschiedenen Punkten die Anwendung und Auslegung des Gesetzes über die kommunale Flächennutzung präzisiert ohne dessen innovative Grundausrichtung in Frage zu stellen.

Mitgeteilt vom CSV-Generalsekretariat, am 27. April 2005