Europäische Verfassung: Gewinn an Demokratie und Handlungsfähigkeit

Nach einer Sitzung mit den fünf Fraktionspräsidenten des Abgeordnetenhauses hat der Aussenminister am 10. November 2004 mitgeteilt, dass die Wähler in Luxemburg am 10. Juli kommenden Jahres zur Europäischen Verfassung konsultiert werden

Die Europäische Union wird durch die Verfassung an Demokratie hinzugewinnen. Das Subsidiaritätsprinzip wird gestärkt. Kompetenzen werden deutlich abgegrenzt. Entscheidungen werden auf jener Ebene getroffen, wo sie am erfolgreichsten und effizientesten zum Tragen kommen. Die Europäische Union wird dort handeln, wo die europäische Zusammenarbeit den Mitgliedsstaaten und den Bürgern nützt, bspw. bei der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität.

Die Verfassung wird die Rolle der nationalen Parlamente verstärken. Jedes nationale Parlament hat die Möglichkeit zu prüfen, ob die Vorschläge der Kommission dem Subsidiaritätsprinzip entsprechen. Die Rechte des Europäischen Parlaments werden ausgeweitet. Gleichzeitig wird die Verfassung den Bürgern das Recht zugestehen, die Kommission aufzufordern, in einem bestimmten Bereich aktiv zu werden (Initiativrecht).

Des Weiteren gewährleistet die Europäische Verfassung, dass die Institutionen der EU die Grundrechte der EU-Bürger garantieren. Die im Jahr 2000 entstandene Charta der Grundrechte wird verbindlich in die Verfassung eingegliedert.

Durch die europäische Verfassung werden die Entscheidungsabläufe und die Verknüpfung der Institutionen offener und transparenter. Die Kompetenzen der einzelnen EU-Organe (Europaparlament, Ministerrat, Kommission, Gerichtshof der Europäischen Union) werden klar geregelt und das Zusammenspiel der Institutionen wird an neue Herausforderungen und Aufgaben angepasst. Europa gewinnt an Handlungsfähigkeit.