EU-Regierungschefs unterschreiben Verfassung

Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben sich am Freitagmorgen in Rom versammelt, um die künftige EU-Verfassung zu unterzeichnen

Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben sich am Freitagmorgen in Rom versammelt, um die künftige EU-Verfassung zu unterzeichnen.

Die Unterschriftzeremonie findet im Capitole, Staatshaus von Rom und Wiege der europäischen Konstruktion statt, wo am 25. März 1957 der Gründungsakt der EWG unterzeichnet wurde.

Neben den 25 Mitgliedstaaten unterschreiben auch Bulgarien, Rumänien und die Türkei die Verfassung. Die drei Länder sind offizielle Kandidaten für einen Beitritt zur EU und haben an der Erarbeitung der Verfassung im Europäischen Konvent mitgearbeitet.

Mit der Unterzeichnung beginnt eine zweijährige Frist für die Ratifizierung der Verfassung in den EU-Staaten. Das geschieht durch die Parlamente, in einigen Ländern sind aber auch Volksentscheide geplant.

Die Kernpunkte der neuen Verfassung:

Institutionen

An der Spitze der EU stehen künftig drei Personen: Der Kommissionspräsident, der Außenminister und der Präsident des Europäischen Rates der Staats- und Regierungschefs. Dessen Amtszeit dauert nicht mehr nur sechs Monate, sondern zweieinhalb Jahre und kann ein Mal verlängert werden.

Parlament

Das Europaparlament erhält mehr Kompetenzen. Im Regelfall entscheidet es bei der europäischen Gesetzgebung mit. Auch bei der Wahl des Kommissionspräsidenten müssen die Mehrheitsverhältnisse im Parlament berücksichtigt werden.

Kommission

Bis zum Jahr 2014 wird jedes Land weiter einen Kommissar nach Brüssel entsenden. Zur Steigerung der Effizienz wird dann die Zahl der Kommissare auf zwei Drittel der EU-Länder reduziert mit einer echten Rotation. Das heißt, jedes Land ist nach zwei Amtsperioden für fünf Jahre nicht in Brüssel vertreten.

Abstimmungsverfahen

Es gilt künftig die doppelte Mehrheit: Ein Beschluss auf der Grundlage eines Vorschlags der EU-Kommission wird gefasst, wenn 55 Prozent der Mitgliedstaaten oder mehr, mindestens aber 15 Länder zustimmen. Diese müssen außerdem mindestens 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren. Mindestens 4 Länder sind nötig, um einen Beschluss zu blockieren.

Veto-Recht

Es gibt künftig mehr Politikbereiche, in denen mit Mehrheit entschieden werden kann. Das Veto-Recht gilt aber weiter für die Steuerpolitik, weitgehend auch für die Außen- und Sicherheitspolitik. Erschwert sind auch Mehrheitsentscheidungen im Bereich der Innen- und Justizpolitik. Dafür gibt es die Möglichkeit der strukturierten Zusammenarbeit: Länder, die in bestimmten Bereichen enger kooperieren wollen, können das tun.

Aussenminister

Der Außenminister übernimmt die Aufgaben des außenpolitischen Beauftragten des EU-Rats und des EU-Kommissars für Außenbeziehungen (“Doppelhut”). Er ist auch Vizepräsident der Kommission und leitet einen diplomatischen Dienst der EU.

Bürgerbegehren

Wenn eine Million Bürger aus EU-Ländern mit Unterschriften ein Gesetz verlangen, muss die Kommission tätig werden.

Ratifizierung

Der Verfassungsvertrag wird erst wirksam, wenn alle Mitgliedsländer ihn ratifiziert, das heißt durch Parlaments- oder Volksentscheid gebilligt haben. Das soll spätestens 2007 der Fall sein. Sollte die Verfassung bis dahin nicht überall akzeptiert sein, muss sich ein Gipfeltreffen damit befassen.

Austritt

Jeder Mitgliedstaat kann aus der Union auch wieder austreten.

Quelle:www. wort.lu 29.10.2004