Bevorstehende Veröffentlichung des Kommissionsberichts zu eventuellen Beitrittsverhandlungen mit der Türkei

Am Mittwoch, dem 6. Oktober 2004 wird die EU-Kommission ihre Empfehlungen hinsichtlich der eventuellen Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Türkei zur EU vorlegen
Am Mittwoch, dem 6. Oktober 2004 wird die EU-Kommission ihre Empfehlungen hinsichtlich der eventuellen Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Türkei zur EU vorlegen.

Hochrangige Vertreter der Europäischen Union äußerten sich zum Kommissionsbericht bereits am vergangenen Wochenende. Javier Solana, der Koordinator der EU für Außenpolitik, rechnet mit dem Beginn von Verhandlungen über den Beitritt der Türkei. Laut EU-Erweiterungskommissar Günter Verheugen sei der Bericht der Europäischen Kommission deutlich kritischer als von vielen erwartet.

Eine Fassung des Kommissionsberichts, die der Nachrichtenagentur Reuters bereits am Samstag, dem 2. Oktober vorlag, bescheinigt der Türkei Fortschritte bei der Redefreiheit, der Rechtsstaatlichkeit, Frauenrechten und der zivilen Kontrolle des Militärs.

Gleichzeitig wird die Umsetzung vieler Reformen jedoch auch als lückenhaft kritisiert. Es gebe überdies auch immer noch zahlreiche Fälle von Folter. Besonders schwierig gestalte sich auch die Frage der Minderheitenrechte. Insbesondere die kurdische Minderheit, die cirka 20 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmacht, sei weiterhin mit Einschränkungen bei der Ausübung ihrer kulturellen Rechte konfrontiert.

Voraussetzung für Beitritt: Kopenhagener Kriterien

Die Voraussetzungen, die ein Land erfüllen muss, um die Mitgliedschaft in der Europäischen Union beantragen zu können, sind in den so genannten Kopenhagener Kriterien von 1993 festgelegt. Diese sind in drei Kapitel aufgegliedert
Das “politische Kriterium”: Institutionelle Stabilität, demokratische und rechtstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten.
Das “wirtschaftliche Kriterium”: Eine funktionsfähige Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck innerhalb des EU-Binnenmarktes standzuhalten.

Das “Acquis-Kriterium”: Die Fähigkeit, sich die aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen und Ziele zu eigen zu machen, das heißt: Übernahme des gemeinschaftliche Regelwerkes, des “gemeinschaftlichen Besitzstandes ” (Acquis communautaire, ungefähr 80.000 Seiten Rechtstexte).

Kommt es am Mittwoch dem 6. Oktober 2004 zu einer positiven Empfehlung der Kommission, werden die Staats- und Regierungschefs auf ihrem Gipfeltreffen im Dezember über den Beginn von Beitrittsgesprächen abstimmen.