Der Finanzplatz Luxemburg hat sechs Monate länger Zeit, sich auf die geplante Einführung einer Quellensteuer für Gebietsfremde vorzubereiten.
Der Finanzplatz Luxemburg hat sechs Monate länger Zeit, sich auf die geplante Einführung einer Quellensteuer für Gebietsfremde vorzubereiten. Frühestens am 1. Juli 2005 soll nunmehr die geplante grenzüberschreitende Zinsbesteuerung in Kraft treten. Darauf einigten sich am 23. Juni in Brüssel die Diplomaten der EU-Mitgliedsstaaten.
Die EU-Staaten verschoben somit den Einstieg in die grenzüberschreitende Zinsbesteuerung um ein halbes Jahr. Grund für diese Entscheidung ist die Tatsache, dass die Schweiz den ursprünglichen Termin zum 1. Januar 2005 nicht einhalten könne, hieß es in Brüssel.
Budgetminister Luc Frieden betonte gegenüber der Luxemburger Presse, dass der neue Termin 1. Juli 2005 jedoch auch nur unter der Bedingung gilt, wenn die Schweiz und andere Nicht-EU-Länder dann wie vereinbart voll und ganz bei der Besteuerung mitziehen. Wie es heißt, habe die EU-Kommission ebenfalls zugesichert, dass sie umgehend eine Änderung des bereits verabschiedeten Zinssteuergesetzes vorlegen werde. Falls das Zinssteuerabkommen mit der Schweiz durch eine Volksabstimmung gekippt werde, könne das EU-Gesetz nicht in Kraft treten. Im Falle einer Schweizer Volksabstimmung sei daher auch der neue Termin 1. Juli nicht mehr haltbar, hieß es in Kommissionskreisen.
Die EU-Finanzminister hatten bekanntlich zu Monatsbeginn in Luxemburg die Zinssteuer endgültig unter Dach und Fach gebracht – bis auf den Starttermin. Es gibt Abmachungen mit der Schweiz und den Drittstaaten Liechtenstein, San Marino, Andorra und Monaco, die trotz der Verschiebung gültig bleiben. Mit dem Hinweis der möglichen Kapitalflucht aus Europa sowie aus Wettbewerbsgründen hat sich u.a. auch Luxemburg geweigert, die Zinsbesteuerung in der EU ohne ein gleichzeitiges Mitziehen der Schweiz einzuführen.