Trotz massiven Steuersenkungen, keinen spürbaren Einbruch in den Steuereinnahmen

In den Jahren 2001 und 2002 hat die Regierung zwei Reformen der Einkommensteuergesetzgebung durchgezogen, die bekanntlich zu massiven Steuererleichterungen geführt haben.

Steuerlast deutlich gesenkt

So wurden für die physischen Personen der Eingangssteuersatz von 14% auf 8% gesenkt, der Höchststeuersatz von 42% auf 38% herabgesetzt und das steuerfreie Einkommen von 6.690 € auf 9.750 € angehoben. Das hat zur Folge, dass zum Beispiel eine Familie mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 49.500 € ab 2002 nur noch 3.050 € Steuern zahlt, während vor der Reform ihre Steuerlast sich auf 6.275 € belief. Was die Körperschaftssteuer anbelangt, so wurde der Steuersatz von 30% auf 22% gesenkt. Damit rückte Luxemburg an die zweite Stelle der Länder der Europäischen Union was die niedrigste Besteuerung der Kapitalgesellschaften anbelangt.

Bei Gelegenheit der Haushaltsdebatten wurde die Opposition nicht müde den Zeitpunkt bzw. das Ausmaß der Steuerreform zu kritisieren. Dabei wählte die Regierung den Zeitpunkt der Reform nicht von ungefähr. In einem Moment, wo unsere Nachbarländer schon tief in der Krisis steckten und unser Bruttoinlandprodukt noch zufriedenstellende Steigerungsraten verzeichnete, wollte Finanzminister Jean-Claude Juncker ein deutliches Signal an die Betriebe und Verbraucher geben; über Steuerersparnisse den Betrieben mehr Rücklagen ermöglichen und den Haushalten mehr Kaufkraft besorgen, damit durch zusätzliche Investitionen und ein Wachstum des Konsums die Nachfrage auf dem Markt erhalten bliebe und dadurch der Einstieg in die Krisis verschoben und ihr Ausmaß abgeschwächt werden könnten.

Gut für Wachstum und Beschäftigung

Diese Reformen wurden aber nicht zum Nulltarif durchgeführt. Der Steuerverlust, den die Reformen zu Gunsten der physischen Personen bewirkten wurde auf 425 Millionen € jährlich veranschlagt und die Einbusse der Körperschaftssteuerreform auf weitere 340 Millionen € im Jahr. Für die Haushalte 2001, 2002 und 2003 macht das einen gesamten Steuerverlust von 1.780 Millionen €. Hätte die Regierung die Reformen nicht durchgeführt, so würden die Staatsreserven wahrscheinlich ein Plus von 1.780 Millionen € ausweisen. Es hätte aber auch sein können, dass der ordentliche Staatshaushalt um einige hundert Millionen € gestiegen wäre, was für die heutige wirtschaftliche Lage schwerwiegende Folgen gehabt hätte. Auf jeden Fall hätten die Betriebe um eine halbe Milliarde € im Jahr weniger Rücklagen tätigen können und die Haushalte hätten jährlich um die 400 Millionen € weniger ausgeben können was die Lage unserer Wirtschaft und unserer Beschäftigung noch wesentlich verschlechtert hätte.

Wie haben die wichtigsten Steuer nun auf diese Reformen reagiert? Die Lohnsteuer, die monatlich vom Arbeitgeber auf dem Gehalt des Arbeitnehmers zurückbehalten wird, reagiert so zu sagen direkt auf eine Änderung der Steuertabelle. Diese Steuer ist jedoch seit 2000 mehr oder weniger konstant geblieben. Trotz massiver Steuererleichterungen sind also keine wesentlichen Einbussen zu verzeichnen. Ähnliche Auswirkungen konnten wir bei den Steuerreformen der Jahre 1991 und 1997 feststellen, obschon die wirtschaftliche Lage damals günstiger war.

Der Einfluss der Reform …

Die Einkommensteuer, die jährlich durch Veranschlagung erhoben wird, reagiert mit einer Verzögerung von mindestens einem Jahr auf die Änderung der Steuersätze. Diese Steuer hat bis 2003 jährlich etwas zugelegt. Man muss jedoch bemerken, dass in den Jahren 2002 und 2003 die Nachzahlungen der Steuer der Jahre vor den Reformen verbucht wurden. Für das Haushaltsjahr 2004 wird mit einer Steuereinbusse von 9% gegenüber dem Vorjahr gerechnet. Eine ähnliche Entwickelung der Einkommensteuer durch Veranschlagung konnte man auch nach der Reform von 1997 feststellen, wo 1999 eine Einbusse von 6,5% verzeichnet wurde, die erst im Jahre 2002 behoben werden konnte.

… die weiteren Entwicklungen

Die Körperschaftssteuer, die auf dem Gewinn der Kapitalgesellschaften erhoben wird, reagiert ähnlich wie die Einkommensteuer durch Veranschlagung. Da die Gesellschaften jedoch meist auf Grund der Änderung des Steuersatzes eine Anpassung ihrer Vorauszahlungen beantragen, kann die Reaktion schneller geschehen. Die Steuereinnahme, die 2002 auf 1.324 Millionen angestiegen war, soll nach Angaben des Rechnungshofes im Jahre 2003 auf 1.187 Millionen zurückfallen und die Regierung hat die Einnahmen im Haushalt 2004 auf 1.115 Millionen € veranschlagt. Bei der Steuerreform wurde die Steuereinbusse auf 250 Millionen € jährlich geschätzt. Auch diese Steuer hat bei vergangenen Reformen ähnlich reagiert. So zum Beispiel bei der Reform von 1991 wo der Steuersatz von 34% auf 33% gesenkt wurde verzeichnete das Jahr 1992 eine Steuereinbusse von 9,8%. Danach hob die Steuer wieder stark an. Man muss aber bedenken, dass diese Steuerreduktion viel geringer war als diejenige von 2002.

Alles in allem kann man feststellen, dass die Steuereinbuen wesentlich kleiner sind als sie in den Reformen von 2001 und 2002 veranschlagt wurden. Man kann also annehmen, dass die Wirtschaft positiv auf die Steuersenkungen reagiert hat und man darf gespannt der weiteren Entwickelung entgegensehen.

Norbert Haupert
CSV-Abgeordneter