Wettbewerbsgleichheit bei Umsatzbesteuerung

Mehrwertsteuer-Gesetzgebung an EU-Richtlinie vom Luxemburger Parlament angepasst.
Elektronische Dienstleistungen von EU-Unternehmen innerhalb der Europäischen Union unterliegen der Mehrwertsteuer des jeweiligen Heimatlandes. Vergleichbare Leistungen von Firmen aus Drittländern jedoch nicht. Dies führt zu Konkurrenzverzerrungen. Um diese Situation zu klären und zu beseitigen, hat die EU eine Richtlinie erlassen. Diese Reglementierung soll die Wettbewerbsgleichheit bei der Besteuerung von Dienstleistungen bei Rundfunk und Fernsehen sowie bei anderen auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen schaffen und garantieren.
Der CSV-Abgeordnete und Steuerexperte Norbert Haupert bezeichnete das Gesetz als wichtige Anpassung Luxemburgs an moderne Kommunikationsmittel und als wesentlichen Schritt in Richtung einer konsequenten Reglementierung des elektronischen Geschäftsverkehrs. Das umfangreiche Regelwerk hat zwei Hauptkomponenten. Zum einen wird die Basis für elektronische Rechnungslegung gesetzlich verankert. Zum anderen wird die schwierige E-Commerce-Besteuerung geregelt (EU-Richtlinie 2002/38/CE).
Ein weiteres Ziel der EU-Richtlinie und somit auch der Luxemburger Gesetzgebung in diesem Bereich ist die Vereinfachung, Modernisierung und Harmonisierung der elektronischen Rechnungslegung. Das bedeutet im Kern, dass Unternehmen künftig elektronische Rechnungen mit vereinheitlichten Regeln erstellen können und diese auch von den Verwaltungen akzeptiert werden. Zudem können alle luxemburgischen Unternehmen ihre Mehrwertsteuer-Erklärung elektronisch an die Behörden übermitteln. Von spezieller Bedeutung für den Staat ist jedoch die Regelung über die Ortsbestimmung der indirekten Besteuerung von elektronischen Dienstleistungen.
Luxemburg erhofft sich positive Impulse; nicht nur allein auf Grund steuerlich günstiger Rahmenbedingungen für Anbieter aus Drittstaaten. Der Standort soll noch interessanter werden. Maßgeblich für die Entscheidung von AOL Time Warner, nach Luxemburg zu kommen, ist außerdem die Qualität der Telekommunikations-Infrastrukturen, die Verfügbarkeit von qualifiziertem und mehrsprachigem Fachpersonal sowie die Schnelligkeit, mit der Verwaltungen auf Entwicklungen reagieren, heißt es immer wieder.
Die Anpassung der Luxemburger Gesetzgebung an die EU-Vorschriften sieht zudem vor, dass Dienstleister im elektronischen Bereich nur einmal pro Quartal ihre Mehrwertsteuer zahlen müssen. Das ermöglicht ohne Zweifel den Unternehmen mehr finanziellen Spielraum.